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Patchworkfamilie: Warum ist ein Testament ratsam?

Weshalb sollten Patchworkfamilien ein Testament erstellen?

Wichtige Überlegungen für Patchworkfamilien: Das Erbe richtig regeln

Patchworkfamilien sollten sich Gedanken über ihr Erbe machen, um mögliche Ungerechtigkeiten zu vermeiden. Experte empfehlen in diesem Fall die Erstellung eines Testaments. Die gesetzliche Erbfolge kann nämlich dazu führen, dass das Vermögen ungleich verteilt wird.

Ein Beispiel verdeutlicht, wie schnell dies passieren kann: Ein Mann und eine Frau heiraten zum zweiten Mal und bringen jeweils zwei Kinder mit in die Ehe. Der Mann besitzt ein Vermögen von 100.000 Euro, während die Frau über 200.000 Euro verfügt. Ohne ein Testament würde der Mann im Falle seines Todes lediglich seine eigenen leiblichen Kinder bedenken und nicht seine Stiefkinder. In diesem Fall erben die leiblichen Kinder des Mannes 50.000 Euro und die Frau sowie ihre leiblichen Kinder zusammen 150.000 Euro.

Um solche Ungerechtigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, ein Testament zu erstellen. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Vermögenswerte gemäß Ihren Wünschen und Vorstellungen verteilt werden.

Warum die gesetzliche Erbfolge ungerecht sein kann

Die gesetzliche Erbfolge führt in manchen Fällen zu unfairen Ergebnissen. Wenn die Frau zuerst stirbt, erhält der Ehemann als Erbe 50 Prozent ihres Vermögens – also 100.000 Euro – und die andere Hälfte wird zwischen den Kindern der Frau aufgeteilt, die jeweils 50.000 Euro erhalten. Die Kinder des Mannes gehen leer aus, während nicht adoptierte Kinder weder einen Pflicht- noch einen Erbteil erhalten. Stirbt der Mann als nächstes, geht das gesamte Vermögen von 200.000 Euro an seine beiden Kinder, die jeweils 100.000 Euro erhalten. Die Kinder der Frau erben nichts.

Wenn jedoch der Mann zuerst stirbt, erben seine beiden Kinder jeweils 25.000 Euro und die Frau 50.000 Euro. Wenn die Frau dann stirbt, erhalten ihre beiden Kinder jeweils 125.000 Euro. Bei gemeinsamen Kindern wird die Situation noch komplexer.

Erbe mit Testament sichern

Um ungleiche Verteilungen des Erbes zu vermeiden, empfiehlt es sich, ein Testament zu erstellen. Rechtsexperten schlagen vor, dass die Eltern sich zuerst als Alleinerben eintragen lassen und die Kinder nach dem Tod beider Eltern zu gleichen Teilen erben sollen. Es ist jedoch wichtig, den Pflichtteil der Kinder des verstorbenen Elternteils zu berücksichtigen. In jedem Fall sollten Sie sich von einem Rechtsexperten in Ihrer individuellen Situation beraten lassen

Immobilienerbe- Patchworkfamilie

Insbesondere bei gemeinsamen Immobilien sollten Paare ein Testament aufsetzen. Wenn ein Ehepartner verstirbt, bilden dessen Kinder und der überlebende Ehepartner die Erbengemeinschaft und werden im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Dies bedeutet, dass die Stiefkinder bei allen Entscheidungen bezüglich der Immobilie, wie z.B. Verkauf, Vermietung oder Belastung, zustimmen müssen. Wenn die Kinder noch minderjährig sind, hat der geschiedene Ehepartner auch noch ein Mitspracherecht als gesetzlicher Vertreter der Kinder. In diesem Fall wird die Angelegenheit auch noch beim Familiengericht behandelt.

  • *Unsicher, was im Erbfall mit Ihrer Immobilie geschehen soll? Wir helfen Ihnen gerne weiter! Kontaktieren Sie uns für eine Beratung.**
  • *Hinweis:**

Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird in diesem Text das generische Maskulinum verwendet. Andere Geschlechteridentitäten sind jedoch ausdrücklich miteinbezogen, sofern dies für die Aussage notwendig ist.

  • *Rechtlicher Hinweis:**

Dieser Artikel stellt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für eine Klärung der Sachverhalte in Ihrem konkreten Fall wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.

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Enes Yüce

Immobilienmakler für das ruhr-gebiet

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