Ratgeber

Erbimmobilie: Verrenten oder Verschenken?

Erfahren Sie was für Sie am sinnvollsten ist.

Um Erbstreitigkeiten zu vermeiden, ist es ratsam, die Vermögensweitergabe zu planen. Bei Immobilien gibt es verschiedene Möglichkeiten, dies umzusetzen. Eine Option ist die Übertragung des Eigentums durch Schenkung, eine andere Möglichkeit ist die Verrentung der Immobilie. Die Entscheidung zwischen beiden Varianten hängt von persönlichen Familienverhältnissen und den individuellen Zielen ab. Beide Methoden haben ihre Vorzüge und ermöglichen dem Eigentümer im Haus zu wohnen.

Option Verrenten: Kaufpreis erhalten und Erbstreit vermeiden

Wer seine Immobilie verrentet, kann diese verkaufen, ohne ausziehen zu müssen. Der Käufer zahlt den Verkaufspreis nicht vollständig auf einmal, sondern die Verkäufer erhalten eine monatliche Auszahlung, solange sie das Wohnrecht innehaben. Zusätzlich zur monatlichen Zahlung erhalten sie eine einmalige Auszahlung.

Es gibt verschiedene Arten von Verrentungen, bei denen eine Leibrente oder eine Zeitrente mit einem lebenslangen oder zeitlich begrenzten Wohnrecht vereinbart werden kann. Auch die Summe der Einmal- und der monatlichen Zahlung kann individuell festgelegt werden.

Die Höhe des Verkaufserlöses und damit auch des Gesamtbetrags der Auszahlung hängt von der Art der Rente und des Wohnrechts ab. Auch das Alter des Verkäufers hat einen bedeutenden Einfluss auf die Höhe der Summe. Je älter der Verkäufer ist, desto höher ist der Verkaufserlös und damit auch der Gesamtbetrag der Auszahlung.

Option Verschenken: Steuern Sparen?

Eine Immobilienübertragung innerhalb der Familie kann Steuervorteile bieten. Wenn die Immobilie noch zu Lebzeiten auf Familienmitglieder übertragen wird, fällt nach zehn Jahren keine Schenkungssteuer mehr an. Jedes Jahr wird die Schenkungssteuer um 10 Prozent reduziert. Eine zusätzliche Möglichkeit, den Wert der Immobilie zu mindern, besteht darin, sie mit einer Steuerlast zu belasten.

Die Höhe der Schenkungssteuer ist abhängig vom Wert der Immobilie. Faktoren, die den Wert der Immobilie senken, wie beispielsweise ein eingetragenes Leibgedinge oder ein selbst eingeräumtes und im Grundbuch vermerktes Nießbrauch- oder Wohnrecht, können die Schenkungssteuer weiter reduzieren.

Eine solche Immobilienübertragung kann auch dem Übertragenden Vorteile bieten. Durch die Eintragung eines Leibgedinges kann der ehemalige Eigentümer in der Immobilie wohnen bleiben und sich eine lebenslange Versorgung und Pflege durch den Beschenkten sichern. Es sind jedoch keine Geldzahlungen enthalten.

 

Aus Gründen der Lesbarkeit wurde in diesem Text das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.

  • *Rechtlicher Hinweis:**

Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall darstellt. Für eine konkrete Beratung in Ihrem Fall sollten Sie sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt und/oder Steuerberater wenden.

immobilienmakler

Enes Yüce

Immobilienmakler für das ruhr-gebiet

Enes Kontaktieren

Ich rufe Sie Umgehend zurück


Compare listings

Vergleichen

Compare