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Urteil: Keine Entschädigung für Laub im Pool

Baut ein Eigentümer einen Pool auf seinem Grundstück und fallen die Blätter von 90 Jahre alten Eichen des Nachbarn hinein, kann er keine Kostenbeteiligung aufgrund des erhöhten Reinigungsaufwands vom Nachbarn fordern. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (AZ: 19 U 67/23).

Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin 2016 ihr Grundstück erworben und einen unüberdachten Pool errichtet. Aufgrund der Eicheln und Eichenblätter, die in den Pool fielen, forderte sie vom Nachbarn eine monatliche Laubrente von 277,62 Euro.

Das Gericht stellte zwar fest, dass beim Pool „eine wesentliche Beeinträchtigung durch gesteigerten Reinigungsaufwand“ vorliegt, jedoch übersteigt diese nicht „das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung“. Zudem musste die Klägerin bereits vor dem Bau des Pools mit dem Fall von Laub rechnen.

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