Ein Überbau liegt vor, wenn ein Bauwerk, wie beispielsweise eine Garage oder ein Dachüberstand, ungewollt oder absichtlich auf das Nachbargrundstück ragt. Solche Situationen sind meist nicht beabsichtigt, können jedoch zu ernsthaften Streitigkeiten führen. Eigentümer sollten sich der eigenen Rechte bewusst sein und wissen, wie sie in solchen Fällen handeln können.
Wann liegt ein Überbau vor?
Ein Überbau ist gegeben, wenn bauliche Anlagen die Grundstücksgrenze überschreiten – unabhängig davon, ob dies über oder unter der Erde geschieht. Es spielt keine Rolle, ob es sich um einen Neubau oder eine Sanierung handelt. Selbst kleine Abweichungen, wie ein Fundament auf dem Nachbargrundstück, gelten rechtlich als Überbau und können Rückbauforderungen nach sich ziehen.
Unterschied zwischen absichtlich und versehentlich
Wurde der Überbau mit Wissen oder Billigung des betroffenen Nachbarn errichtet, kann dieser nicht auf Beseitigung bestehen – es sei denn, es wurde ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen. Erfolgt der Überbau jedoch ohne Zustimmung, hat der Nachbar das Recht, den Rückbau zu verlangen oder eine Entschädigung zu fordern, falls der Rückbau unverhältnismäßig wäre.
Vorgehen bei Konflikten
Betroffene sollten zunächst das Gespräch mit dem Nachbarn suchen. Oft lässt sich eine einvernehmliche Lösung finden, etwa durch eine Entschädigungsregelung oder die notarielle Eintragung eines Überbaurechts im Grundbuch. Führt dies nicht zu einer Einigung, kann ein Schlichtungsverfahren oder der Gang vor das Zivilgericht notwendig werden.
Fazit
Ein Überbau ist ein sensibles Thema, das Fingerspitzengefühl und rechtliche Beratung erfordert. Eigentümer sollten daher Bauprojekte stets präzise planen und dokumentieren lassen, um späteren Ärger zu vermeiden und nachbarschaftliche Beziehungen nicht unnötig zu belasten.
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