Die jährliche Nebenkostenabrechnung stellt für viele Vermieter eine Herausforderung dar und ist häufig ein Streitpunkt für Mieter. Wer die Abrechnung präzise und nachvollziehbar erstellt, kann Konflikte vermeiden und rechtlich auf der sicheren Seite bleiben.
Welche Kosten Dürfen Umlagefähig Sein?
Es dürfen nur sogenannte “umlagefähige Betriebskosten” abgerechnet werden. Dazu zählen unter anderem:
Verwaltungskosten oder Reparaturen sind davon ausgeschlossen und müssen vom Eigentümer selbst getragen werden.
Was Gehört In Die Abrechnung?
Die Abrechnung muss eine detaillierte Auflistung aller angefallenen Betriebskosten enthalten, die auf die jeweiligen Mietparteien umgelegt werden. Dabei sollte festgehalten werden, wie die Kosten verteilt wurden – beispielsweise nach Wohnfläche oder Verbrauch. Außerdem muss der Abrechnungszeitraum genau angegeben werden (maximal 12 Monate).
Fristen Einhalten
Vermieter haben zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit, die Abrechnung zuzustellen. Nach Ablauf dieser Frist dürfen eventuelle Nachforderungen nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, der Vermieter war unverschuldet an der fristgerechten Abrechnung gehindert.
Fazit
Eine transparente und rechtssichere Nebenkostenabrechnung schützt Vermieter vor Streitigkeiten und rechtlichen Auseinandersetzungen. Wer regelmäßig abrechnet und alle Belege sorgfältig dokumentiert, spart Zeit, Nerven – und oft auch Geld.
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