Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung vermieten möchten, ist es wichtig, die Nebenkosten korrekt zu berechnen. Wir helfen Ihnen dabei, indem wir Ihnen zeigen, welche Kosten umlagefähig sind und welche nicht. Wir erklären Ihnen auch, wie Sie die Betriebskosten berechnen und was bei einer präzisen Betriebskostenabrechnung zu beachten ist.
Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) regelt, was als Nebenkosten, genauer gesagt als Betriebskosten, gilt und was nicht. Betriebskosten sind Ausgaben, die aufgrund des bestimmungsgemäßen Gebrauchs eines Gebäudes, Nebengebäudes, Grundstücks sowie von Anlagen oder Einrichtungen laufend entstehen. Hierzu gehören unter anderem Wasserkosten, Heizkosten, Müllabfuhrkosten, Schornsteinfegerkosten, Gebäudereinigungskosten, Hausmeisterkosten und Kosten für den Betrieb eines Aufzugs. Kosten, die durch Verwaltung, Instandhaltung und Instandsetzung entstehen, fallen jedoch nicht darunter.
Nebenkosten im Mietvertrag
Bitte beachten Sie, dass die Nebenkosten im Mietvertrag geregelt werden müssen, da nur dann eine Umlage auf die Mieter möglich ist. Während der Begriff “Nebenkosten” sowohl umlagefähige als auch nicht umlagefähige Kosten bezeichnet, umfassen Betriebskosten ausschließlich umlagefähige Nebenkosten.
Umlagefähige Nebenkosten
Die folgenden Kosten dürfen Vermieter auf ihre Mieter umlegen:
Nicht umlagefähige Nebenkosten
Die folgenden Kosten dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden:
Bitte beachten Sie: Geben Sie solche Nebenkosten an Ihre Mieter weiter, gilt Ihre Nebenkostenabrechnung als unzulässig.
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