Heckenbesitzer, deren eigenen Gewächse ebenfalls die gesetzlich festgelegten Höhen überschreiten, können keine Kürzungsansprüche gegen ihre Nachbarn geltend machen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Frankenthal (AZ: 2 S 85/23). In einem konkreten Fall in Ludwigshafen wurde dieser Grundsatz in einem Streit zwischen zwei Nachbarn angewendet, die beide zu hohe Hecken besaßen.
Ein Nachbar forderte den anderen auf, seine 2,20 Meter hohe Hecke zu kürzen. Allerdings hatte auch der Fordernde selbst zu hohe Pflanzen. Der Fall wurde vor das Amtsgericht gebracht, das den Besitzer der 2,20 Meter hohen Hecke zur Kürzung verpflichtete. Gegen dieses Urteil legte er Berufung ein.
Die Berufung hatte vor dem Landgericht Frankenthal Erfolg. Die Richter entschieden, dass Verstöße gegen Vorschriften gegenseitige Ansprüche negieren können. Dies wird im juristischen Kontext als Grundsatz von “Treu und Glauben” bezeichnet. Wer selbst gegen Regeln verstößt, kann demnach nicht erwarten, dass andere die Regeln einhalten.
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