Nach der Bauabnahme haben Bauherren fünf Jahre Zeit, um Mängelrechte geltend zu machen. Innerhalb dieser Gewährleistungsfrist können Bauherren bei Mängeln aufgrund von Planungs- oder Ausführungsfehlern eine Nachbesserung verlangen. Selbst wenn fast fünf Jahre seit der Abnahme vergangen sind, muss die Baufirma die Mängelbeseitigungskosten tragen. Es wird empfohlen, das Haus etwa drei bis vier Monate vor Ablauf der Gewährleistungsfrist auf mögliche Mängel zu überprüfen, wie Feuchtigkeitsstellen oder Abplatzungen. Ein unabhängiger Sachverständiger kann am besten beurteilen, ob es sich um normalen Verschleiß oder um Mängel handelt. Diese Experten können Mängel finden und ihre Ursachen identifizieren, um sicherzustellen, dass das Haus die vereinbarte Qualität hat und frei von Mängeln ist.
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