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Baulärm aus der Nachbarschaft: Rechte und Pflichten

Bauprojekte auf benachbartem Grundstück können die Geduld der Anwohner auf die Probe stellen. Allerdings ist nicht jeder Lärm automatisch unzulässig, und nicht jede Störung muss hingenommen werden. Grundstückseigentümer sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und wissen, welche Schritte bei anhaltender Lärmbelastung ergriffen werden können.

Was ist zulässig?

Im Allgemeinen sind Bauarbeiten erlaubt, sofern sie genehmigt sind und innerhalb der gesetzlichen Arbeitszeiten durchgeführt werden. In Wohngebieten gelten werktags üblicherweise Ruhezeiten von 20 bis 7 Uhr sowie ganztägige Ruhe an Sonn- und Feiertagen. Während dieser Zeiten sind lärmintensive Arbeiten nicht gestattet.

Wann wird Baulärm unzumutbar?

Ein unzumutbarer Zustand kann vorliegen, wenn der Lärmpegel über längere Zeit erheblich über dem ortsüblichen Maß liegt oder gesetzliche Grenzwerte überschreitet. Dies gilt insbesondere bei nächtlicher Ruhestörung, kontinuierlichen Lärmquellen oder gesundheitsgefährdenden Belastungen.

Wie können sich Eigentümer wehren?

Der erste Schritt sollte immer ein Gespräch mit dem Bauherren oder der ausführenden Firma sein. Führt dies nicht zu einer Verbesserung, kann das örtliche Ordnungsamt eingeschaltet werden. In besonders schwerwiegenden Fällen kann auch eine Unterlassungsklage in Betracht gezogen werden.

Fazit

Baulärm ist Teil des Stadtlebens – jedoch nur im gesetzlich erlaubten Rahmen. Eigentümer sollten ihre Rechte kennen und gleichzeitig auf ein konstruktives Miteinander hinarbeiten. Wer frühzeitig kommuniziert, kann viele Konflikte vermeiden.

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