Bauprojekte auf benachbartem Grundstück können die Geduld der Anwohner auf die Probe stellen. Allerdings ist nicht jeder Lärm automatisch unzulässig, und nicht jede Störung muss hingenommen werden. Grundstückseigentümer sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und wissen, welche Schritte bei anhaltender Lärmbelastung ergriffen werden können.
Was ist zulässig?
Im Allgemeinen sind Bauarbeiten erlaubt, sofern sie genehmigt sind und innerhalb der gesetzlichen Arbeitszeiten durchgeführt werden. In Wohngebieten gelten werktags üblicherweise Ruhezeiten von 20 bis 7 Uhr sowie ganztägige Ruhe an Sonn- und Feiertagen. Während dieser Zeiten sind lärmintensive Arbeiten nicht gestattet.
Wann wird Baulärm unzumutbar?
Ein unzumutbarer Zustand kann vorliegen, wenn der Lärmpegel über längere Zeit erheblich über dem ortsüblichen Maß liegt oder gesetzliche Grenzwerte überschreitet. Dies gilt insbesondere bei nächtlicher Ruhestörung, kontinuierlichen Lärmquellen oder gesundheitsgefährdenden Belastungen.
Wie können sich Eigentümer wehren?
Der erste Schritt sollte immer ein Gespräch mit dem Bauherren oder der ausführenden Firma sein. Führt dies nicht zu einer Verbesserung, kann das örtliche Ordnungsamt eingeschaltet werden. In besonders schwerwiegenden Fällen kann auch eine Unterlassungsklage in Betracht gezogen werden.
Fazit
Baulärm ist Teil des Stadtlebens – jedoch nur im gesetzlich erlaubten Rahmen. Eigentümer sollten ihre Rechte kennen und gleichzeitig auf ein konstruktives Miteinander hinarbeiten. Wer frühzeitig kommuniziert, kann viele Konflikte vermeiden.
Duisburg Neudorf Alt-Homberg Altstadt Baerl Beeck Bergheim Bissingheim Buchholz Dellviertel Duissern Friemersheim Großenbaum Hamborn Hochemmerich Hochfeld Homberg Huckingen Hüttenheim Kaßlerfeld Laar Marxloh Meiderich Mitte Neuenkamp Neumühl Obermarxloh Rahm Rheinhausen Röttgersbach Ruhrort Rumeln Serm Ungelsheim Walsum Wanheim-Angerhausen Wedau Wehofen Essen-Bredeney Fischlaken Frohnhausen Heisingen Holsterhausen Huttrop Kettwig Kupferdreh Rüttenscheid Stadtwald Südviertel Werden Hamminkeln Hünxe Moers-Kapellen Oberhausen-Osterfeld Königshardt Sterkrade Ratingen-Lintorf Rheinberg Schermbeck Wesel Flüren Xanten Niederrhein Dinslaken Hiesfeld Lohberg Innenstadt Feldmark Süd Alpen Voerde Oberhausen Moers Dorsten Bottrop
Kostenlose Immobilienbewertung in 3 Schritten
Immobilienmakler für das ruhr-gebiet
Duisburg Dinslaken Voerde Oberhausen Moers Bottrop Baerl Wedau Großenbaum Rahm Mündelheim Bissingheim DU-Süd Duissern Neudorf Sterkrade Königshardt Wesel Hünxe Essen Mülheim | Rheinberg Wesel-Flüren Niederrhein Moers-Kapellen Alpen Rheinberg Bottrop-Kirchhellen Schermbeck Xanten Hamminkeln Essen-Fischlaken Essen-Werden Essen-Rüttenscheid Büderich Osterath
Ich rufe Sie Umgehend zurück
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein. Sie erhalten einen Link, um ein neues Passwort per E-Mail zu erstellen.