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CO2-Kosten: Wichtige Informationen für Vermieter und Mieter

Seit 2023 sind Vermieter verpflichtet, sich an den CO2-Kosten für die Heizung und Warmwasserbereitung ihrer Mietobjekte zu beteiligen. Diese gesetzliche Regelung soll Eigentümer motivieren, in energiesparende Maßnahmen zu investieren. Das Kohlenstoffdioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) berücksichtigt, dass die Art der Heizsysteme und die baulichen Gegebenheiten der Gebäude erheblichen Einfluss auf den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen haben.

Die Verteilung der CO2-Kosten erfolgt gemäß einem festgelegten Stufenmodell, das sich an der jährlichen CO2-Emission pro Quadratmeter Wohnfläche orientiert. Für Gebäude mit sehr hohen Emissionswerten müssen Vermieter bis zu 95 Prozent der CO2-Kosten tragen. Dies soll einen finanziellen Anreiz schaffen, in moderne und effiziente Heiztechnologien zu investieren, um langfristig Energiekosten zu senken und die Umweltbelastung zu verringern.

Vermieter sind verpflichtet, den Mietern die Aufteilung der CO2-Kosten transparent darzulegen und ihren eigenen Anteil direkt abzuziehen. Mieter haben die Möglichkeit, sich über Online-Tools sowie Beratungsstellen wie die Verbraucherzentrale oder das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zu informieren und berechnen zu lassen, wie viel der Kosten vom Vermieter getragen werden muss.

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