Ratgeber

Erbengemeinschaft

Wie lösen Sie die Erbengemeinschaft auf?

Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Begünstigte nach dem Tod eines Angehörigen das Erbe antreten. Dies ist jedoch kein dauerhafter Zustand, da das Ziel die Auflösung der Erbengemeinschaft ist. Wie kann die Auflösung erfolgen, wenn es sich bei dem Nachlass um eine Immobilie handelt? Hier sind einige wichtige Informationen, die Erbengemeinschaften im Zusammenhang mit dem Prozess berücksichtigen sollten:

  • Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Erbengemeinschaft aufzulösen. Der Prozess kann entweder friedlich zwischen den Miterben oder im Streit um den Nachlass erfolgen.
  • Es ist empfehlenswert, zu prüfen, wie man mit einer Erbimmobilie umgehen kann, um eine Lösung zu finden, die allen Miterben gerecht wird.

Welche Möglichkeiten bestehen für die Erbimmobilie?

Um eine geerbte Immobilie verkaufen oder vermieten zu können, müssen sich zunächst alle Erben einigen, welchen Immobilienmakler sie beauftragen möchten, um eine Bewertung der Immobilie zu erhalten. Wenn die Immobilie vermietet ist, ist es ratsam, einen Investmentmakler zu konsultieren, um zu prüfen, ob hohe Renditen möglich sind.

Sobald die Immobilie geprüft und bewertet wurde, können die Erben entscheiden, ob sie sie verkaufen, vermieten oder selbst nutzen möchten. Um diese Entscheidung zu treffen, kann ein professioneller Makler wertvolle Unterstützung bieten.

SIND ALLE MITERBEN BEKANNT?

In einer Erbengemeinschaft ist es unerlässlich, dass alle Miterben in Entscheidungen einbezogen werden, da jeder Einzelne nur über seinen Erbteil entscheiden kann. Die gesamte Erbmasse kann nur gemeinsam von allen Erben bestimmt werden. Um dies zu erreichen, müssen alle Miterben identifiziert werden, was manchmal eine Herausforderung darstellen kann.

Es ist möglich, dass entfernte Verwandte neben den unmittelbaren Familienmitgliedern ebenfalls erbberechtigt sind. Wenn man sich nicht sicher ist, ob alle Miterben bekannt sind, kann ein Erbenermittler beauftragt werden, um weitere Miterben ausfindig zu machen.

TESTAMENTSVOLLSTRECKER

Wenn der Erblasser zu Lebzeiten testamentarisch verfügt hat, dass ein Testamentsvollstrecker berechtigt ist, die Auseinandersetzung innerhalb der Erbengemeinschaft zu führen, kann eine Auflösung nicht ohne seine Zustimmung erfolgen. Zudem ist er verpflichtet, den Willen des Erblassers zu berücksichtigen.

ERBGEMEINSCHAFT - Auflösung

Um die Auflösung der Erbengemeinschaft zu erreichen, ist es immer empfehlenswert, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Eine Möglichkeit besteht darin, das Erbe durch einen Vertrag aufzuteilen, in dem die Miterben festhalten, wie das Erbe verteilt werden soll. Dieser Vertrag kann jedoch nur geschlossen werden, wenn klar ist, was zum Nachlass gehört und wenn alle Nachlassverbindlichkeiten erfüllt wurden. Darüber hinaus darf der Verstorbene kein Auseinandersetzungsverbot angeordnet haben.

Alternativ können sich die Miterben auch auf den gemeinsamen Verkauf der Erbimmobilie einigen, bei dem ein professioneller Makler der optimale Ansprechpartner ist.

Wenn jedoch keine Einigung erzielt werden kann, besteht die Möglichkeit, die Auflösung der Gemeinschaft durch eine Teilungsversteigerung zu erreichen. Eine komplette Auseinandersetzung ist damit nicht möglich, da jeder Erbe nur über seinen eigenen Erbteil verfügen darf. Dieser könnte jedoch an jemand anderen verkauft werden.

Wenn die Auflösung der Erbengemeinschaft auf diese Weise nicht möglich ist, bleibt nur noch der Weg über die Auseinandersetzungsklage. In jedem Fall ist es ratsam, einen Immobilienexperten hinzuzuziehen, insbesondere bei einer Erbimmobilie.

 

  • *Hinweise:**

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text das generische Maskulinum verwendet, welches jedoch weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten ausdrücklich mit einschließt, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

  • *Rechtlicher Hinweis:**

Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Enes Yüce

Immobilienmakler für das ruhr-gebiet

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