Immobilienmakler Duisburg

Immobilienkäufer haben oft mit vielen neuen Fachbegriffen zu tun, die ihre Verwirrung erhöhen können. Aber keine Sorge! Enes Yüce Immobilien hilft Ihnen gerne durch den Kauderwelsch-Dschungel – indem er Ihnen die wichtigsten Begriffe erklärt.

Auflassungs vormerkung

Eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch ist ein Eintrag, der den schuldrechtlichen Anspruch auf die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück sichert. Dies ist für künftige Eigentümer von Bedeutung, da es sie davor schützt, dass die Immobilie an eine weitere Person verkauft oder mit einem neuen Grundpfandrecht belastet wird.

Bauakte

Sollten Sie Unterlagen wie Baupläne von Bestandsbauten benötigen, können Sie diese beim Bauamt anfordern. Wenn es sich um Genehmigungsverfahren handelt, haben alle Beteiligten im Verfahren grundsätzlich das Recht, Einsicht in die Bauakten zu erhalten.

Baulast

Die Zusicherung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde besteht darin, spezielle Bereiche wie Zufahrts- oder Fluchtwege freizuhalten. Diese Vereinbarung wird in den meisten Bundesländern im Baulastenverzeichnis dokumentiert, während sie in Bayern und Brandenburg im Grundbuch vermerkt wird.

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Belastung

Dritte, insbesondere Banken, die Kredite absichern möchten, können ihr Recht im Grundbuch eintragen lassen.

Beurkundung

Um einen Immobilienkaufvertrag rechtskräftig zu machen, muss er von Käufer und Verkäufer unterschrieben und vom Notar beglaubigt werden. Der Vertrag wird dann mit einem Siegel versehen.

Bürgschaftsurkunde

Zur Absicherung des Bauherrn, insbesondere bei Vorauszahlungen, wird eine Bankbürgschaft verwendet. Normalerweise garantiert die Bank des Bauunternehmens, dass es seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllen wird.

Eigentumsübertragung

Es ist wichtig zu beachten, dass das Eigentum an einer Immobilie nicht automatisch nach Abschluss des Kaufvertrags auf den Käufer übergeht. Stattdessen muss der Käufer ins Grundbuch eingetragen werden, um das Eigentum an der Immobilie zu erwerben.

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Fälligkeitsmitteilung

Der Notar fordert den Käufer auf, den Kaufpreis an den Verkäufer zu zahlen, sobald alle rechtlichen Voraussetzungen für den Immobilienerwerb erfüllt sind.

Freistellung

In vielen Gebieten können Bauherren ihr Vorhaben bei der zuständigen Behörde in einem vereinfachten Genehmigungsverfahren einreichen und sind von strengeren Auflagen befreit. Sobald eine Frist abgelaufen ist und keine Einsprüche seitens der Behörde vorliegen, können die Arbeiten beginnen.

Grundbuch

Das Grundbuch ist ein Verzeichnis, das die Eigentumsverhältnisse von Grundstücken dokumentiert. Es besteht aus verschiedenen “Abteilungen”, die Aufschluss über die Größe und Nutzungsart von Gebäuden sowie eventuelle Einschränkungen geben. Wenn Sie ein Kaufinteresse haben, können Sie einen Grundbuchauszug beim Amtsgericht einsehen oder elektronisch abrufen.

Grunddienstbarkeit

Dritte können bestimmte Rechte an einem Grundstück besitzen, welche die Handlungsfreiheit des Eigentümers einschränken. Hierzu zählen unter anderem Wegerechte oder Beschränkungen in Bezug auf die Art der Bebauung sowie die Nutzung des Grundstücks.

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Grundpfandrecht

Durch die Nichterfüllung einer gesicherten Forderung kann ein Gläubiger sein Pfandrecht geltend machen. Eine Möglichkeit dazu ist die Zwangsvollstreckung des betroffenen Grundstücks.

Grundschuld

Die Grundschuld ist ein Mittel, das der Bank Zugriff auf die Immobilie des Kreditnehmers über das Grundpfandrecht ermöglicht, falls dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

Grundschuldbestellung

Beschreibung einer notariell beglaubigten Urkunde zur Einwilligung der Eigentümer eines Grundstücks, das besagt, dass das Grundstück belastet werden darf. Die Belastung, auch bekannt als Grundschuld, wird gleichzeitig im Grundbuch eingetragen.

Kataster

Das Katasteramt ist eine Behörde, die für die Registrierung aller Grundstücke verantwortlich ist. Es besteht aus einem beschreibenden Teil, dem Liegenschaftsbuch, und einem Kartenteil, der Liegenschaftskarte. Im Gegensatz zum Grundbuch enthält es keine Informationen über Besitz- und Schuldenverhältnisse. Informationen erhalten nur Personen mit berechtigtem Interesse, die dies beim Katasteramt nachweisen können.

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Lastenfreistellung

Eine schuldenfreie Immobilie ist das Ziel des Käufers. Wenn der Verkäufer jedoch nicht in der Lage ist, seine Schulden zu begleichen, wird ein Notar als Treuhänder eingesetzt. Der Treuhänder stellt sicher, dass die Belastungen der Immobilie mit dem Kaufpreis ausgeglichen werden und das Grundstück frei von jeglichen Verpflichtungen an den Käufer übertragen wird.

Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) legt verbindliche Bestimmungen für den Kauf von Immobilien vom Bauträger fest, einschließlich Regelungen zu Verträgen und Zahlungsplänen.

Notaranderkonto

Die Verwendung eines vom Notar treuhänderisch geführten Kontos zur Übertragung des Kaufpreises wird heutzutage nur noch in Ausnahmefällen angewandt – beispielsweise von Genossenschaften. Es ist üblicher, dass der Käufer den Kaufpreis direkt auf das Konto des Verkäufers überweist.

Teilungserklärung

Es ist wichtig zu definieren, welche Bereiche einer Wohnanlage dem Sondereigentum des einzelnen Eigentümers zuzuordnen sind und welche zum Gemeinschaftseigentum aller Bewohner gehören.

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Unbedenklichkeits-bescheinigung

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein Dokument, das vom Finanzamt erstellt wird, nachdem der Käufer die Grunderwerbsteuer entrichtet hat. Es ist eine Voraussetzung für die Umschreibung des Eigentums durch das Grundbuchamt.

öffentliches Vorkaufsrecht

Im Rahmen des Baugesetzes haben Gemeinden unter bestimmten Umständen ein Vorkaufsrecht auf Grundstücke. Um dies zu überprüfen, beauftragt der Notar eine Anfrage und fordert gegebenenfalls eine Verzichtserklärung an.

Vorlasten

Ein grundbuchgesichertes Darlehen ist durch eine Grundschuld an einer Immobilie abgesichert und bereits im Grundbuch eingetragen. Im Falle einer Zwangsversteigerung hat der Gläubiger, der an erster Stelle im Grundbuch steht, Vorrang und erhält zuerst sein Geld.

Vormerkung

Bevor ein Käufer den Kaufpreis für eine Immobilie zahlt, wird diese im Grundbuch auf seinen Namen “reserviert”. Diese Eintragung, auch bekannt als Vormerkung, garantiert dem Käufer seinen Anspruch auf das Eigentum bis zum tatsächlichen Eigentumsübergang.

Zwangsvollstreckungs-unterwerfung

Wenn ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, kann der Gläubiger gerichtlich ein Zwangsvollstreckungsurteil erwirken, um an sein Geld zu gelangen. Dieser Prozess ist nicht nur teuer, sondern auch zeitaufwendig. Um im Falle eines Immobilienverkaufs eine rasche Zwangsvollstreckung zu ermöglichen, kann auch ein Notar eine Urkunde erstellen, welche die Zwangsvollstreckung ermöglicht – die sogenannte Zwangsvollstreckungsunterwerfung (ZVU).

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