Unverheiratete Paare, die gemeinsam Immobilien erwerben, besitzen nicht die gleichen rechtlichen Absicherungen wie Verheiratete. Daher ist es wichtig, rechtliche Vorsorgemaßnahmen zu treffen, um unerwartete Probleme zu vermeiden. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall weist darauf hin, sich insbesondere mit drei Hauptthemen zu befassen: der Eintragung ins Grundbuch, den Kreditvereinbarungen und den Regelungen bei einer Trennung oder im Todesfall.
Es ist entscheidend, sicherzustellen, dass beide Partner im Grundbuch eingetragen sind, um rechtliche Ansprüche auf das Eigentum zu haben. Die Eigentumsverhältnisse können auch anteilig im Grundbuch festgehalten werden, z. B. wenn ein Partner mehr Eigenkapital einbringt als der andere. Beide Partner sollten den Kreditvertrag unterzeichnen, um gemeinsam für die Rückzahlung verantwortlich zu sein. Dies verringert das Ausfallrisiko für die Bank und kann potenziell bessere Zinskonditionen schaffen. Allerdings haften beide Partner dann zu 100 Prozent für den Kredit.
Es wird auch empfohlen, in dieser Lebenssituation einen Notar oder Rechtsanwalt zu konsultieren. Es sollte entweder ein Partnerschaftsvertrag erstellt oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet werden. Das Ziel ist es in beiden Fällen, die Eigentumsverhältnisse zu klären und Regelungen für die Finanzierung sowie für den Fall einer Trennung oder des Todes eines Partners zu treffen. Dies schafft rechtliche Klarheit und verhindert künftige Konflikte über das gemeinsame Vermögen.
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