Immobilienmakler Duisburg Neudorf

Lärmbelästigung durch Nachbarn: Was ist erlaubt und was nicht

Lärm gehört zu den häufigsten Ursachen für Konflikte in Nachbarschaften. Allerdings bedeutet nicht jeder Lärm automatisch eine unzumutbare Belästigung. Sowohl Eigentümer als auch Mieter sollten sich über ihre Rechte und Pflichten im Klaren sein, um Auseinandersetzungen zu vermeiden und im Streitfall angemessen zu reagieren.

Welche Lärmbelästigungen sind hinzunehmen?

Geräusche, die zum täglichen Leben gehören, müssen im Allgemeinen akzeptiert werden. Dazu zählen beispielsweise:

  • spielende Kinder
  • Schritte in der oberen Wohnung
  • alltägliche Haushaltsgeräusche

Auch Gartenarbeiten sind zu bestimmten Zeiten gestattet, wie zum Beispiel das Rasenmähen an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr.

Ruhezeiten und gesetzliche Regelungen

In den meisten Gemeinden gibt es gesetzliche Ruhezeiten – häufig von 22 Uhr bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig. In diesen Zeiten sind laute Tätigkeiten nicht gestattet. Der Einsatz besonders lauter Geräte, wie etwa Laubbläser, unterliegt oft ebenfalls Einschränkungen.

Wie sollte bei Störungen vorgegangen werden?

Bei einmaligen oder geringfügigen Störungen ist es ratsam, zunächst das direkte Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen. Viele Probleme lassen sich auf diese Weise unkompliziert klären. Hält die Belästigung jedoch an, kann der Vermieter kontaktiert oder – in schwerwiegenden Fällen – das Ordnungsamt oder die Polizei eingeschaltet werden.

Fazit

Ein tolerantes Miteinander bildet die beste Grundlage für ein harmonisches nachbarschaftliches Verhältnis. Wer die gesetzlichen Vorgaben kennt und frühzeitig das Gespräch sucht, kann viele Konflikte von Anfang an vermeiden.

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