Ratgeber

Schenkung - Immobilie Was gilt? Was ist zu beachten?

Was steht Ihnen zu?

Sie haben noch eine Frage zur Schenkung von Immobilien? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir beraten Sie gerne.

  • *Übertragung von Immobilien an Kinder vermeiden Streitigkeiten: Darauf sollten Sie achten**

Wenn Sie Ihre Immobilie an Ihre Kinder weitergeben möchten, sollten Sie Folgendes beachten, um Streitigkeiten zu vermeiden:

  • Eine gemeinsame Übertragung an mehrere Kinder kann zu Konflikten führen
  • Eine Übertragung an ein einzelnes Kind ist ratsam, insbesondere, wenn es finanziell in der Lage ist, das Wohneigentum selbst zu unterhalten
  • Wenn das bedachte Kind minderjährig ist, muss das Vormundschaftsgericht der Übertragung zustimmen
  • Während einer Scheidung darf kein Partner ohne Zustimmung des anderen Anteile der gemeinsamen Immobilie verkaufen oder verschenken, da die Immobilie ein wesentlicher Bestandteil der Zugewinngemeinschaft ist
  • Steuerrechtliche Fragen müssen bei einer Schenkung berücksichtigt werden: Eltern können Immobilien im Wert von bis zu 400.000 Euro an ihre Kinder verschenken, höhere Werte müssen versteuert werden, sofern das Kind die Immobilie nicht selbst nutzt
  • *Haben Sie Fragen zur Übertragung von Immobilien? Kontaktieren Sie uns jetzt, wir beraten Sie gerne.**
immobilienmakler

Enes Yüce

Immobilienmakler für das ruhr-gebiet

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