Steuervergünstigungen für energetische Sanierungen, wie beispielsweise den Einbau moderner Heizsysteme, treten erst nach vollständiger Begleichung der Rechnung in Kraft. Diese Regelung betrifft Eigentümer, die ihre Heizungsanlagen modernisieren und auf steuerliche Vorteile hoffen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs (IX R 31/23) hervor.
Im vorliegenden Fall hatten die Kläger ihre Heizung durch einen neuen Gasbrennwertkessel im Wert von 8.000 Euro ersetzt. Die Kosten dafür begleiteten sie in monatlichen Raten von 200 Euro. Seit März 2021 hatten sie bereits 2.000 Euro gezahlt. Mit der nächsten Einkommensteuererklärung wollten sie die Ausgaben für 2021 steuerlich geltend machen. Allerdings wurde die Steuerermäßigung vom Finanzamt abgelehnt, da sie erst gewährt werden kann, wenn die letzte Rate bezahlt ist. Dies war beim Ehepaar erst im Jahr 2024 der Fall.
Die Regelung hebt die Wichtigkeit hervor, die vollständige Zahlung vor der Beantragung von Steuerermäßigungen zu leisten. Sie zeigt außerdem, dass steuerliche Anreize zwar existieren, deren Wirkung jedoch je nach Zahlungsweise der Steuerpflichtigen verzögert eintreten kann. Eigentümer sollten dies in ihrer Finanzplanung berücksichtigen.
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