Ratgeber

Testament - Erbvertrag

Was sollten Immobilienerben unbedingt wissen?

Wenn eine Person verstirbt, kann sie in ihrem Testament festlegen, wer die Immobilie und welcher Nachfahre andere Vermögenswerte wie einen Geldbetrag erhält. Fehlt jedoch ein Testament, wird die gesetzliche Erbfolge angewendet. Es kann daher sinnvoll sein, ein Testament zu verfassen, insbesondere wenn es darum geht, Immobilien an mehrere Nachfahren zu vererben. Ein schriftlicher letzter Wille kann verhindern, dass eine Erbengemeinschaft über die Nutzung des Eigentums streitet.

Es gibt auch Fälle, in denen ein Ehepaar mit zwei Töchtern beispielsweise ihr Eigenheim nach dem Tod an ein Enkelkind vererben möchte. Ein Testament ist auch hier notwendig, da die gesetzliche Erbfolge die Übertragung des Objekts an die Töchter vorsieht und das Enkelkind leer ausgeht.

Es ist jedoch zu beachten, dass es den sogenannten Pflichtteil gibt, der nahe Verwandte zur Berücksichtigung zwingt. Wenn ein Testament verfasst wird, sollte dies daher von einem Fachanwalt für Erbrecht oder einem Notar beglaubigt werden. Die Gebühr für den Notar richtet sich nach der Höhe des Nachlasses.

Ein handschriftliches Testament ist grundsätzlich auch rechtsgültig, sofern alle formalen Kriterien erfüllt sind. Es gibt im Internet verschiedene Testamentsvorlagen, die allerdings nicht immer rechtssichere Resultate liefern. Diese Vorlagen fragen nach der persönlichen Situation und den Erbschaftswünschen und liefern entsprechende Textbausteine. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das gesamte Dokument handschriftlich verfasst und unterschrieben sein muss.

Neben dem Testament besteht auch die Möglichkeit, einen Erbvertrag mit den beteiligten Personen abzuschließen. Dieser muss notariell beurkundet werden und erfordert, dass der Erblasser nicht nur testierfähig, sondern auch geschäftsfähig ist. Ein Erbvertrag wird oft in speziellen Umständen geschlossen, wie beispielsweise bei der schrittweisen Übertragung eines Unternehmens an einen Nachfolger oder wenn die Vererbung einer Immobilie an bestimmte Pflegeleistungen geknüpft ist.

Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben und nicht wissen, wie Sie vorgehen sollen, helfen wir Ihnen gerne.

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Enes Yüce

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