Die Verbraucherzentrale empfiehlt, dass Kunden ihre Abrechnungen für Strom, Gas und Fernwärme aus dem vorherigen Jahr überprüfen. Aufgrund entsprechender Preisbremsen gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Zum Beispiel entfiel der Dezember-Abschlag für Gas und Wärme für private Haushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen.
Um die Richtigkeit der Jahresabrechnung zu gewährleisten, wird Kunden geraten, die Zählernummer, den Anfangs- und Endzählerstand sowie den neuen Abschlag zu kontrollieren. Die Verbraucher können überprüfen, ob die Erstattungen korrekt sind, indem sie den Abschlag unter Berücksichtigung der Preisbremse und des Entlastungsbetrags berechnen. Die Verbraucherzentrale stellt entsprechende Beispiele vor.
Für diejenigen, denen diese Berechnungen zu kompliziert erscheinen, bietet die Verbraucherzentrale einen Online-Rechner an, um den Abschlag für Strom, Gas oder Fernwärme zu ermitteln. Dafür müssen unter anderem die Abschläge pro Jahr, der Jahresverbrauch in kWh aus der vorherigen Jahresabrechnung sowie der Bruttopreis in kWh angegeben werden.
Quelle und weiter Informationen: verbraucherzentrale.de
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