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Mieter haben unter Umständen das Recht, die Verlängerung ihres Mietverhältnisses zu erzwingen, wie aus einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Berlin II hervorgeht (AZ: 67 S 264/22). In diesem Fall wurde den Mietern trotz einer gültigen Eigenbedarfskündigung der Vermieterin der Verbleib in ihrer Berliner Wohnung für weitere zwei Jahre gewährt.
Das Gericht stützte seine Entscheidung auf die angespannte Situation auf dem Berliner Wohnungsmarkt. Die Mieter konnten bisher keinen angemessenen Ersatzwohnraum finden, obwohl sie intensiv gesucht haben. Laut dem Landgericht stand den Mietern sogar über das sogenannte Geschützte Marktsegment (GMS) in absehbarer Zeit kein Ersatzwohnraum zur Verfügung. Das GMS ist ein Vertrag zwischen dem Land Berlin und einigen Wohnungsunternehmen, der Obdachlosen bei der Wohnungssuche unterstützt.
Die Entscheidung berücksichtigte auch, dass der geltend gemachte Eigenbedarf der Vermieterin nicht dringlich war. Obwohl die Mieter vorerst in der Wohnung bleiben dürfen, wurden auch die Interessen der Vermieterin berücksichtigt. Die Nettokaltmiete, die von den Mietern gezahlt werden muss, wurde auf ein marktübliches Niveau angehoben.
Quelle: berlin.de/AZ: 67 S 264/22
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