Makler Immobilien Immobilienmakler

Möglichkeit eines Widerspruchs bei überhöhter Grundsteuerbewertung

Eigentümer haben das Recht, Einspruch gegen überhöhte Grundsteuerwerte einzulegen. Wenn die festgelegten Werte des Finanzamtes unrealistisch erscheinen, sollten sie die Möglichkeit erhalten, dagegen vorzugehen. Dies ist besonders dann relevant, wenn sie eine Überbewertung von mindestens 40 Prozent plausibel darlegen können, wie kürzlich vom Bundesfinanzhof (BFH) entschieden [II B 78/23 (AdV) und II B 79/23 (AdV)].

In zwei Fällen aus Rheinland-Pfalz haben zwei Eigentümer erfolgreich gegen ihre Grundsteuerbescheide geklagt. Sie konnten signifikante Diskrepanzen zum tatsächlichen Wert ihrer Immobilien nachweisen. Dabei beriefen sie sich auf verschiedene Faktoren wie die mangelnde Zugänglichkeit und den Zustand der Immobilien.

Obwohl die Finanzämter pauschalierte Bewertungen zur Berechnung der Grundsteuer verwenden dürfen, da eine Neubewertung der 36 Millionen Grundstücke anders nicht möglich wäre, müssen laut BFH den Steuerpflichtigen im Einklang mit den Bewertungsvorschriften die Möglichkeit eingeräumt werden, einen geringeren gemeinen Wert nachzuweisen, wenn das Übermaßverbot verletzt wird.

Makler Dinslaken Wesel

Weitere Neuigkeiten

Studie: Hebelwirkung durch Städtebauförderung

Studie: Hebelwirkung durch Städtebauförderung Mittel zur Städtebauförderung entfalten eine bemerkenswerte Hebelwirkung: Eine Million Euro an Fördergeldern führt zu Investitionen in Höhe von etwa 6,9...

Herbst: Schutz des Dachs vor extremen Wetterbedingungen

Herbst: Schutz des Dachs vor extremen Wetterbedingungen Im Herbst und in anderen Jahreszeiten ist es besonders wichtig, nach Stürmen, starkem oder anhaltendem Regen die Dachziegel auf Verschiebungen...

Heizungswartung: Wichtige Aspekte

Heizungswartung: Wichtige Aspekte Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät Immobilieneigentümern, ihre Heizungsanlage rechtzeitig vor der kalten Jahreszeit warten zu lassen. Das Gebäudeenergiegesetz...

Bewertung der Grundsteuer: Entscheidung des Gerichts ist nicht zu beanstanden.

Bewertung der Grundsteuer: Entscheidung des Gerichts ist nicht zu beanstanden. Das Finanzgericht Köln hat kürzlich eine Musterklage gegen die neue Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell...

Arbeitszimmer: Steuerliche Vorteile und vielseitige Nutzungsmöglichkeiten

Arbeitszimmer: Steuerliche Vorteile und vielseitige Nutzungsmöglichkeiten Die Integration eines Arbeitszimmers ist beim Hausbau eine kluge Überlegung, nicht nur aufgrund des wachsenden Trends zum...

Wärmepumpen: Der Immobilienwert kann um mehr als 40 Prozent steigen.

Wärmepumpen: Der Immobilienwert kann um mehr als 40 Prozent steigen. Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen (PV) können den Wert einer Immobilie erheblich steigern. Dies zeigt eine Studie einer...

Balkon: Wichtige Punkte beim nachträglichen Anbau beachten

Balkon: Wichtige Punkte beim nachträglichen Anbau beachten Durch einen nachträglichen Balkonanbau eröffnet sich die Gelegenheit, den Wohnraum zu erweitern und den Wert der Immobilie zu steigern...

Gäste-WC: Die perfekte Gestaltung

Gäste-WC: Die perfekte Gestaltung Ein Gäste-WC sollte sowohl praktisch als auch einladend sein. Ein gut durchdachtes Design sorgt für Komfort und verwandelt das Gäste-WC in einen ansprechenden Teil...

Urteil: Keine Entschädigung für Laub im Pool

Urteil: Keine Entschädigung für Laub im Pool Baut ein Eigentümer einen Pool auf seinem Grundstück und fallen die Blätter von 90 Jahre alten Eichen des Nachbarn hinein, kann er keine Kostenbeteiligung...

Immobilienbewertung

Kostenlose Immobilienbewertung in 3 Schritten

Enes Kontaktieren

Ich rufe Sie Umgehend zurück


Compare listings

Vergleichen

Compare