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Mieter haben für Mülltrennungsüberwachung zu zahlen

Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH; AZ: ZR 117/21) sind Mieter verpflichtet, die Kosten für die Überwachung der korrekten Mülltrennung zu tragen. In einem Fall in Berlin hatte eine Wohnimmobiliengesellschaft die Mülltrennungskosten und die Rauchmelderwartung auf die Mieter umgelegt. Die Mieter legten gegen die Betriebskostenabrechnung Einspruch ein und forderten eine Erstattung.

Der BGH entschied, dass die Ausgaben für das “Behältermanagement” und die Rauchwarnmelder-Wartung als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Gemäß § 2 Nr. 8 BetrKV sind diese Kosten als Müllbeseitigungskosten und Rauchwarnmelderwartungskosten umlagefähig.

Diese Entscheidung verdeutlicht, dass Mieter die Kosten für gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen oder Dienstleistungen wie die Müllüberprüfung tragen müssen. Dies gilt auch, wenn diese Verpflichtungen erst nach Vertragsabschluss durch neue Vorschriften eingeführt wurden.

Ein weiterer Kritikpunkt sind die mit den Anlagen gelieferten Wechselrichter. Diese Geräte, die für die Umwandlung von Gleich- in Wechselstrom unerlässlich sind, verursachten teilweise schwerwiegende elektromagnetische Störungen, die sogar die Funknetze von Polizei und Rettungskräften beeinträchtigen können. In einem Fall wurde ein Produkt sogar vorübergehend vom Markt genommen, jedoch ohne Umtauschmöglichkeit für die Käufer. Betroffene Wechselrichter können alternativ ausgetauscht werden, was zusätzliche Kosten verursacht.

Trotz der technischen Herausforderungen, die mit Balkon-Solaranlagen einhergehen können, sind sie für viele eine attraktive Möglichkeit, unabhängig Strom zu erzeugen und langfristig Energiekosten zu senken. Interessenten sollten die Eignung und Effizienz einer solchen Anlage sorgfältig prüfen und mithilfe von Online-Simulatoren wie dem „Stecker-Solar-Simulator“ den potenziellen Nutzen und die Einsparungen abschätzen.

Beim Selbstbau ist es wichtig, vorsichtig zu sein, da nicht alle Bauarbeiten eigenständig durchgeführt werden sollten. Es ist entscheidend, das eigene handwerkliche Geschick realistisch einzuschätzen und nur Aufgaben zu übernehmen, die sicher und erfolgreich umgesetzt werden können. Erfahrene Heimwerker können auch ein bestehendes Haus erwerben und renovieren und dabei je nach Ausmaß der Eigenleistung bis zu 50.000 Euro einsparen.

Die Übernahme von Bauarbeiten erfordert zusätzlichen Versicherungsschutz. Es ist ratsam, nicht nur sich selbst, sondern auch Familienmitglieder und Freunde abzusichern. Die Anmeldung der Helfer bei der Berufsgenossenschaft Bau kann vor unerwarteten Unfallkosten schützen und dazu beitragen, finanzielle Risiken während des Baus zu minimieren. Alles in allem sollten Bauherren beachten: Eigenleistungen können zu erheblichen Kosteneinsparungen führen, jedoch dürfen die physischen und psychischen Belastungen, die mit dem Selbstbau einhergehen, nicht unterschätzt werden.

Der Trend zu Einpersonenhaushalten hat sich in fast allen EU-Staaten verstärkt, so das Statistische Bundesamt (Destatis). Zwischen 2013 und 2023 stieg der Anteil der Alleinlebenden von 14,2 Prozent auf 16,1 Prozent. Besonders große Zuwächse verzeichneten Länder wie Bulgarien, Litauen und Finnland. In Deutschland blieb der Anteil der Alleinlebenden in diesem Zeitraum mit rund 20 Prozent nahezu konstant.

Vor allem ältere Menschen in Europa leben allein. Im Jahr 2023 waren es in der EU 31,6 Prozent der über 65-Jährigen. Deutschland liegt mit 34,6 Prozent in dieser Altersgruppe leicht über dem Durchschnitt. Litauen hat mit 51 Prozent den höchsten Anteil an Alleinlebenden in dieser Altersgruppe in Europa. In der Slowakei lebten 2023 nur 11,6 Prozent der über 65-Jährigen allein, der niedrigste Anteil im EU-Vergleich.

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