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Wohnungsbau: Vereinfachung geplant vom Bundesjustizminister

Der Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) plant, den Wohnungsbau zu vereinfachen und hat hierzu einen Gesetzentwurf vorgelegt. Das Ziel ist es, den Wohnungsbau durch die Lockerung bestimmter Komfort-Standards zu erleichtern. Dadurch könnten bis zu zehn Prozent der Baukosten eingespart werden, ohne die Gebäudesicherheit zu beeinträchtigen. Der Gesetzentwurf schlägt vor, das Bauvertragsrecht entsprechend anzupassen.

Die vorgeschlagenen Änderungen sollen die Schaffung von Wohnraum in Ballungszentren beschleunigen, indem weniger Regulierungshürden den Bauprozess verlangsamen. Diese Maßnahmen sind ausschließlich für fachkundige Unternehmen gedacht und erfordern eine umfassende Aufklärung aller Beteiligten über die mit den Abweichungen verbundenen Risiken. Diese Initiative wird als Antwort auf den aktuellen Wohnungsmangel und die steigenden Baukosten in deutschen Großstädten angesehen.

Das sogenannte “Gebäudetyp-E-Gesetz”, das für einfaches und experimentelles Bauen steht, ermöglicht auch die Verwendung innovativer Bautechniken und Materialien, die bisher aufgrund rechtlicher Unsicherheiten eingeschränkt waren. Dieser Entwurf ist Teil einer umfassenderen Bemühung der Bundesregierung, das Ziel von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr zu erreichen, welches bisher nicht realisiert wurde.

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