Beschlüsse ohne konkrete Zahlen weiterhin wirksam Der Bundesgerichtshof (BGH; V ZR 132/23) hat kürzlich entschieden, dass Beschlüsse zur Erhebung einer Sonderumlage auch dann gültig sind, wenn der genaue Betrag nicht angegeben ist. Es ist jedoch erforderlich, dass Eigentümer in der Lage sind, den Betrag eigenständig zu berechnen.In einem konkreten Fall entschied eine...