Immobilienkauf: Bewusste Entscheidungen treffen Beim Kauf eines Hauses mit bekannten Mängeln können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Ein Käufer, der ein Haus mit offensichtlichen Feuchtigkeitsschäden und der Notwendigkeit einer Pumpinstallation im Keller erwarb, stellte nach dem Kauf fest, dass auch das Dach erhebliche Schäden aufwies. Obwohl im Kaufvertrag die...