Altbauwohnungen: Klärung des Mangelbegriffs durch den BGH Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich den Mangelbegriff beim Kauf von Altbauwohnungen präzisiert (V ZR 79/23). Er stellte fest, dass Wohnungen trocken und bewohnbar sein müssen, um als mängelfrei zu gelten, und dies gilt auch für Souterrainwohnungen in der Nähe von Flüssen. Im konkreten Fall wurden Souterrainwohnungen verkauft, die...