Wie müssen Sie Mieteinnahmen versteuern
und wie können Sie Steuern sparen?
Die Höhe Ihrer Einkommenssteuer, die an das Finanzamt zu zahlen ist, hängt davon ab, ob Sie durch die Vermietung einen Gewinn oder Verlust erzielen und wie hoch dieser ist. Sammeln Sie alle notwendigen Belege und halten Sie alle Einnahmen und Ausgaben, die mit der Vermietung Ihres Hauses zusammenhängen, genau fest. Zu den Einnahmen zählen nur die Nettokaltmieten ohne Nebenkosten. Beispiele für Ausgaben sind die Grundsteuer und nicht auf den Mieter umlegbare Nebenkosten. Beachten Sie, dass Rücklagen für zukünftige Modernisierungen und Instandhaltungen nicht als Ausgaben gelten. Tragen Sie einmal im Jahr alle Positionen in das Formular Anlage V (Vermietung und Verpachtung) ein und reichen Sie es zusammen mit den anderen Unterlagen Ihrer Steuererklärung und den erforderlichen Belegen bei der Steuerbehörde ein.
Als Vermieter haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrer jährlichen Einkommenssteuererklärung zusätzliche Steuervorteile zu nutzen. Die Kosten für den Kauf der Immobilie können über einen Zeitraum von 50 Jahren mit 2 % des Immobilienwerts pro Jahr abgeschrieben werden. Der Gebäudewert entspricht dem Kaufpreis ohne den Grundstücksanteil. Bei Gebäuden, die vor 1925 erbaut wurden, beträgt der AfA-Satz 2,5 %. Falls Sie das Objekt möbliert oder teilweise möbliert vermieten, können die Möbel über einen Zeitraum von 10 Jahren abgeschrieben werden.
Zu den steuermindernden Maßnahmen zählen:
und die Kosten für:
Wenn Sie Ihr Haus selbst verwalten, können Sie außerdem
Kosten für Telefon, Porto und Schreibmaterialien absetzen.
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