Ratgeber

Geeigneten Mieter finden

Wie finden Sie den geeigneten Mieter für Ihre Immobilie?

Besitzen Sie ein Haus und planen nicht, es selbst zu nutzen oder zu verkaufen, können Sie durch Vermietung zusätzliches Einkommen generieren. Wenn Sie als privater Vermieter Immobilien auf dem Wohnungsmarkt anbieten, ist es ratsam, dass Sie die grundlegenden Regeln des Mietrechts kennen.

Wie finden Sie den geeigneten Mieter?

Beim Vermieten von Immobilien sind unzuverlässige Mieter kaum etwas Schlimmeres. Ebenso problematisch sind Bewohner, die in dauerhafter Unordnung leben oder den Hausfrieden stören.

Um das Risiko von solchen Problemen zu minimieren, sollten private Vermieter im Voraus Informationen über potenzielle Mieter einholen. Schalten Sie Anzeigen in Ihrer örtlichen Tageszeitung (Online und Print im Immobilienteil) oder auf Immobilienportalen. Vereinbaren Sie individuelle Besichtigungstermine mit jedem Bewerber, um ihn genauer kennenzulernen und besser einzuschätzen.

Was Sie von Ihrem Mieter unbedingt verlangen sollten

 

  • Schufa-Selbstauskunft des Mieters
  • Die letzten 3 Gehaltsnachweise
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters (nach Möglichkeit)
  • Kaution oder Bürgschaft
  • Absicherung gegen Mietausfälle und Streit mit dem Mieter

Obwohl die schriftliche Selbstauskunft keine gesetzliche Anforderung darstellt, füllen die meisten Wohnungsbewerber sie freiwillig aus, um ihre Chancen auf dem Wohnungsmarkt zu verbessern. Als Vermieter haben Sie das Recht, nach der Einkommenssituation zu fragen und zu erfahren, wie viele Personen in der betreffenden Wohnung leben werden. Wenn der Bewerber falsche Angaben macht, können Sie ihm fristlos kündigen. Die Schufa-Auskunft gibt Ihnen Aufschluss über seine Bonität. Darüber hinaus sollten Sie unbedingt eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des aktuellen Vermieters vorlegen lassen. Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie den Arbeitsvertrag oder die letzten drei Gehaltsnachweise prüfen lassen.

Wie Sie den Erhalt Ihrer Immobilie sichern

Sobald Sie sich für einen Bewerber entschieden haben und es zur Unterzeichnung des Mietvertrages kommt, ist es ratsam, dass Ihr neuer Mieter Ihnen drei Nettokaltmieten als Kaution zahlt. Diese Zahlung ist unmittelbar nach der Unterzeichnung fällig und wird auf einem separaten Konto hinterlegt. Es ist empfehlenswert, die Kaution als Einmalzahlung zu leisten, jedoch hat der Mieter das Recht, die Zahlung in drei gleich hohen Monatsraten zu vereinbaren. Alternativ kann auch eine Mietbürgschaft (Mietkautionsversicherung) abgeschlossen werden. Es ist vorteilhaft, Ihre Immobilie langfristig an Mieter zu vermieten, um Kosten und Zeit zu sparen. Befristete Mietverträge sind nur sinnvoll, wenn Sie die Wohnung danach selbst nutzen möchten (Eigenbedarf).

Wenn Sie einen kompetenten Makler zur Seite haben, können Sie die genannten Tipps zur Vermietung von Immobilien auch von ihm umsetzen lassen.

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Welche Versicherungen sind für Vermieter sinnvoll?

Auch wenn Rechtsschutzversicherungen für vermietende Hausbesitzer nicht gerade kostengünstig sind, ist es dennoch ratsam, eine abzuschließen. Im Falle eines Rechtsstreits mit dem Mieter können Sie mit einer solchen Versicherung die hohen Rechtsanwalts- und Prozesskosten umgehen. Mietausfallversicherungen greifen, wenn der Mieter seine Zahlungsverpflichtungen nicht oder unregelmäßig erfüllt. Es ist jedoch wichtig, vor Vertragsabschluss die Bedingungen sorgfältig zu prüfen, da oft Sperrfristen und andere Einschränkungen vorhanden sind. Wenn Sie sich gegen diese Versicherung entscheiden, können Sie immer noch fristlos kündigen, wenn der Mieter mit mehr als zwei Monatsmieten im Rückstand ist.

Wie hoch sollte Sie die Miete ansetzen?

Die Höhe der Miete ist entscheidend für die Vermietbarkeit Ihres Hauses und Ihre Rendite. Wenn Sie die Wohnungen in Ihrem Haus zu teuer anbieten, riskieren Sie Leerstand. Zu niedrige Mieten hingegen beeinträchtigen die Rendite. Es ist ratsam, sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete zu orientieren: Bei Neuvermietungen sollte der Mietpreis maximal 10 Prozent darüber liegen. Die Untergrenze liegt bei 3 %. Berücksichtigen Sie bei der Festlegung der Miete auch die Nebenkosten. Hierzu können Sie einfach die letzte Abrechnung als Grundlage nehmen und die jährlich anfallende Grundsteuer hinzurechnen.

Wie erhöhen Sie die Miete?

Mieterhöhungen erfordern die Zustimmung des Mieters und müssen daher im Mietvertrag festgehalten werden. Durch die Unterschrift stimmt der potenzielle Mieter grundsätzlich diesen Erhöhungen zu. Alternativ können Index- und Staffelmieten vereinbart werden. Indexmieten sind an die Lebenshaltungskosten gebunden und müssen mindestens ein Jahr lang konstant bleiben. Bei Staffelmieten werden im Vertrag Zeitpunkt und Umfang der Erhöhung festgelegt. Eine Mietpreiserhöhung ist frühestens nach einem Jahr und nur unter bestimmten Bedingungen (Modernisierung, Betriebskostenanpassung) zulässig. Die ortsübliche Vergleichsmiete dient als Richtwert. Änderungen der Mietpreise werden im übernächsten Monat wirksam.

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Enes Yüce

Immobilienmakler für das ruhr-gebiet

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