Ratgeber

Sicherheitsleistung Zwangsversteigerung

Alles was Sie wissen müssen.

Die Sicherheitsleistung bei der Zwangs-versteigerung

Nachdem Sie eine passende Immobilie gefunden haben – großartig! – sollten Sie sich als nächstes um die Sicherheitsleistung kümmern. In einer Zwangsversteigerung ist ein Gebot nur gültig, wenn der Bieter die geforderte Sicherheit nachweisen kann. Diese Sicherheitsleistung wird nicht vom Gericht verlangt, sondern von einer der Verfahrensparteien – entweder vom Gläubiger oder Schuldner – um sicherzustellen, dass sie keinen finanziellen Schaden erleiden. Ein fehlender Nachweis führt zur Zurückweisung des Gebots, welches in der Regel 10 % des Verkehrswertes beträgt.

Beachten Sie auch die Anforderungen an die Sicherheitsleistung gemäß § 69 des Zwangsversteigerungsgesetzes:

  • Bargeldzahlungen sind ausgeschlossen. Bundesbankschecks und Verrechnungsschecks müssen mindestens drei Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellt worden sein. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts im Inland ist zulässig, ausgenommen für Gebote des Schuldners oder eines neuen Eigentümers. Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Gerichtskonto erfolgen, sofern der Betrag vor dem Versteigerungstermin eingegangen ist und im Termin nachgewiesen wird.
  • Andere Finanzierungsnachweise wie Bankbestätigungen oder Bausparverträge sind nicht akzeptiert, jedoch sind Bankbürgschaften in der Praxis häufig anzutreffen. Beachten Sie, dass nicht alle Banken selbstschuldnerische Bürgschaften anbieten. Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Hausbank oder überweisen Sie den Betrag direkt an das Amtsgericht.

Wichtig:

Im Versteigerungstermin reicht ein Überweisungsbeleg nicht aus, die entsprechende Zahlungsanzeige muss vorliegen. Es empfiehlt sich, die Zahlung etwa 2 Wochen vor dem Termin zu tätigen. Bei Nichtersteigerung des Objekts wird der Betrag unaufgefordert zurückerstattet. Zum Schluss noch ein wichtiger Hinweis: Bestätigen Sie den Termin kurz vor der Versteigerung durch einen Anruf beim Amtsgericht.

Nehmen Sie Ihren Personalausweis und den Sicherheitsnachweis mit. Weitere Dokumente sind nicht erforderlich, sofern Sie persönlich anwesend sind (Vertretungen sind im Teil 2 erklärt).

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Enes Yüce

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