Ratgeber

Zuschlagsverhandlung - Zwangsversteigerung

Was ist die Zuschlagsverhandlung bei Zwangsversteigerungen?

Die Zuschlagsverhandlung

Die Auktion endet nach dreimaliger Ausrufung des letzten Gebots. Anschließend sind keine weiteren Gebote möglich, und bereits abgegebene Gebote können nicht zurückgezogen werden. Danach wird über den Zuschlag verhandelt. Das Gericht verkündet den Zuschlag entweder sofort oder innerhalb einer Woche zu einem festgelegten Termin, z. B. wenn noch Zustimmungen erforderlich sind. Zunächst überprüft der Rechtspfleger, ob der Zuschlag von Amts wegen abgelehnt werden muss, z. B. wenn kein gültiges Gebot vorliegt oder die 5/10-Wertgrenze nicht erreicht wurde. Der Gläubiger kann das Verfahren auch nach § 30 ZVG einstellen lassen oder den Zuschlag aufgrund der 7/10-Wertgrenze verweigern. Wenn es ein gültiges Höchstgebot gibt und keine Anträge gestellt werden, erhält der Höchstbietende den Zuschlag. Mit dem Zuschlag gehen das Eigentum sowie alle Rechte und Pflichten auf den Ersteigerer über. Bitte beachten Sie: Nach Erteilung des Zuschlags besteht keine Möglichkeit, den Kauf anzufechten. Dennoch sollten Sie mit Investitionen warten, bis der Zuschlagsbeschluss rechtskräftig ist, da den Beteiligten ein Beschwerderecht gegen den Zuschlag zusteht. Planen Sie hierfür etwa 4 Wochen ein.

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Enes Yüce

Immobilienmakler für das ruhr-gebiet

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