Ratgeber

Nach der Zwangsversteigerung

Was folgt nach der Zwangsversteigerung?

Nach der Zwangsversteigerung...

setzt der Rechtspfleger einen Verteilungstermin fest. Wenn Sie eine Immobilie ersteigert haben, liegt Ihre Hauptaufgabe darin, den Barwert des Höchstgebots rechtzeitig zu überweisen (zuzüglich 4 % Zinsen ab dem Tag des Zuschlags bis einen Tag vor dem Verteilungstermin) auf das Konto der Gerichtskasse. Der Zahlungseingang wird durch eine direkte Benachrichtigung der Gerichtskasse an den Rechtspfleger nachgewiesen. Um sicherzustellen, dass dies rechtzeitig geschieht, sollten Sie die Überweisung spätestens 2 Wochen vor dem Verteilungstermin vornehmen. Falls bestehende Rechte im Grundbuch neben dem Barwert übernommen werden, müssen diese direkt an die Berechtigten gezahlt werden.

Sobald die folgenden Bedingungen erfüllt sind, werden Sie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen:

(1) Der Verteilungstermin wurde durchgeführt,

(2) Es liegt ein rechtskräftiger Zuschlagsbeschluss vor, und (3) Die Mitteilung des Finanzamts über die Zahlung der Grunderwerbssteuer wurde erhalten.

Alle nicht bestehenden Rechte im Grundbuch erlöschen gleichzeitig (abhängig von den jeweiligen Versteigerungsbedingungen) sowie der Zwangsversteigerungsvermerk. Eine entsprechende Gebühr ist für diese Eintragung erforderlich, und die Höhe hängt vom Erwerbspreis ab. Nach der Zuschlagserteilung erhalten Sie vom Finanzamt einen Grunderwerbsteuerbescheid, der die zu zahlende Grunderwerbssteuer ausweist. In n NRW beträgt Sie 6,5%.

Wie geht es nun weiter? Die Grunderwerbsteuer...

wird auf das tatsächliche Höchstgebot erhoben. Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Feststellung des Einheitswerts, der die Grundlage für die vierteljährlich zu zahlende Grundsteuer bildet.

Zuletzt wird eine Zuschlagsgebühr vom Gericht erhoben, basierend auf dem Höchstgebot und berechnet gemäß dem Gerichtskostengesetz. Die Gebühren belaufen sich in der Regel auf etwa 0,3-0,6 % des Höchstgebots (z. B. bei einem Gebot von 140.000 EUR fallen ca. 500 € an). Die üblichen Notarkosten für einen Kaufvertrag entfallen beim Immobilienkauf in einer Zwangsversteigerung. Jetzt haben Sie einen guten Überblick über den Ablauf einer Zwangsversteigerung.

Wenn Sie ein Objekt unbedingt erwerben möchten, ist es ratsam, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der Sie vorab berät und auch zum Termin begleiten kann.

Besonders bei Teilungsversteigerungen, bei denen mehrere Gläubiger mit unterschiedlichen Rangfolgen beteiligt sind, kann es schnell sehr kompliziert werden. Achten Sie darauf, dass der Rechtsanwalt über Fachkenntnisse im Zwangsversteigerungsrecht verfügt. Die Unterstützung eines Rechtsanwalts mag zwar nicht kostengünstig sein, kann Sie jedoch vor unüberlegten Entscheidungen bewahren.

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Enes Yüce

Immobilienmakler für das ruhr-gebiet

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