Ratgeber

Besitzübergang Zwangsversteigerung

Wie verhält es sich hier bei mit Notar, Vollmacht und Beurkundung

Wie verhält es sich hier bei mit Notar, Vollmacht und Beurkundung?

Die Versteigerung wird im zuständigen Amtsgericht abgehalten.

Müssen Sie persönlich zur Versteigerung erscheinen? Nein, Sie können sich auch vertreten lassen.

Hierfür benötigen Sie eine notariell beglaubigte Vollmacht. Dies ist besonders sinnvoll, wenn

a) der Versteigerungsort zu weit entfernt ist oder b) Sie möglichen Bieterstreitigkeiten mit Konkurrenten aus dem Weg gehen möchten. Besonders wenn Sie in Ihrem Wohnort bekannt sind, kann es ratsam sein, sich vertreten zu lassen. Persönliche Ambitionen oder ähnliche Motive sollten nicht in die Zwangsversteigerung einfließen. Bleiben Sie objektiv und lassen Sie sich nicht von subjektiven Anreizen leiten.

 

Der Eigentumsübergang im Rahmen einer Zwangsversteigerung erfolgt durch die Zuschlagserteilung während der Versteigerung. Der Bieter, der im Protokoll genannt wird, erhält den Zuschlag und erwirbt das Eigentum an dem Objekt. Eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich.

Daher ist es wichtig sicherzustellen, dass die weiteren Erwerber entweder anwesend sind und gemeinsam bieten oder dass entsprechende notarielle Vollmachten vorliegen.

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Enes Yüce

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