Die Entscheidung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Wohnung selbst, Ihre Zielgruppe bei der Vermietung, die Marktsituation sowie Ihre persönliche Situation. Es gibt keine allgemeingültige Antwort darauf, ob sich eine Vermietung lohnt oder nicht.
Eine Küche verschafft Ihnen einen Wettbewerbsvorteil: Viele Mieter suchen eine Wohnung mit integrierter Einbauküche, um Aufwand und Kosten zu sparen. Wenn Sie Ihre Wohnung mit Küche vermieten, haben Sie einen Wettbewerbsvorteil. Denn die meisten Wohnungen werden ohne Einbauküche angeboten.
Oft gelingt die Vermietung schneller: Da die meisten Mieter eine Wohnung mit Küche suchen, gelingt die Vermietung mit Küche oft schneller als ohne.
Eine Küche ist eine Investition in Ihre Wohnung: Eine Einbauküche steigert oft nicht nur den Wert Ihrer Wohnung, Sie können auch eine höhere Miete verlangen.
Küche mitvermieten
Die gebräuchlichste Methode ist, die Einbauküche zusammen mit der Wohnung zu vermieten. In diesem Fall sind Sie als Vermieter dafür verantwortlich, dass die Küche funktionsfähig und hygienisch einwandfrei ist. Mögliche Reparaturkosten müssen Sie tragen. Beachten Sie jedoch, dass Handwerksleistungen steuerlich absetzbar sind.
Küche als Leihe anbieten
Alternativ können Sie die Küche als Leihe anbieten und einen separaten Mietvertrag mit Ihrem Mieter abschließen. In diesem Vertrag kann geregelt werden, dass Ihr Mieter für Reparaturen aufkommt.
Ablöse für die Einbauküche
Wenn Sie eine integrierte Einbauküche ablösen lassen möchten, ist es wichtig zu beachten, dass es sich in der Regel um die Küche des Vormieters handelt. Achten Sie darauf, dass die Ablösesumme den Zeitwert der Küche nicht übersteigt. Laut Bundesgerichtshof darf die Summe nicht mehr als 50 Prozent über dem Zeitwert liegen.
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