Ratgeber

Nachlassverzeichnis

Warum sollten Sie ein Nachlassverzeichnis erstellen?

Wer eine Immobilie erbt, benötigt oft eine genaue Übersicht über den Nachlass des Verstorbenen. Hierbei kann ein Nachlassverzeichnis hilfreich sein, um eine Entscheidung zu treffen, ob man das Erbe antreten möchte oder nicht. Die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses sollte jedoch sorgfältig durchdacht werden.

 Was ist zu beachten?

Gerade wenn der Nachlass umfangreich ist, kann es ratsam sein, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen. Je größer die Erbschaft ist, desto komplizierter und zeitaufwändiger kann es sein, ein solches Verzeichnis zu erstellen. Schwierig wird es auch, wenn der Verstorbene keine geordneten Unterlagen hinterlassen hat.

Nachlassverzeichnis: Wann benötigen Sie es?

Ein Verzeichnis über den Nachlass ist nicht zwingend erforderlich, wenn der Nachlass gering ist und bekannt ist. In einigen Fällen ist jedoch die Erstellung dieses Dokuments unvermeidlich. Wenn der Erblasser eine Person ernannt hat, die seinen letzten Willen ausführen soll, wird ein Nachlassverzeichnis benötigt. Wenn ein Testamentsvollstrecker involviert ist, muss er dem Erben ein Nachlassverzeichnis übergeben. Das Dokument wird auch benötigt, wenn Erbschaftssteuern anfallen. In diesem Fall verlangt das Finanzamt eine Übersicht des gesamten Nachlasses. Erbberechtigte, die Anspruch auf einen Pflichtteil haben, können auch dieses Schriftstück anfordern, um ihre Erbansprüche geltend zu machen. Wenn der Erblasser Schulden hinterlassen hat, haben auch Gläubiger Anspruch auf den Nachlass. Dies können Händler und Einrichtungen wie das Finanzamt als Nachlassgläubiger sein, die ebenfalls ein Nachlassverzeichnis anfordern können

NACHLASSVERZEICHNIS: Notariell oder Privat?

Falls erforderlich, kann ein Erbe vom Notar ein Nachlassverzeichnis anfertigen lassen. Dieses Verzeichnis ist jedoch nur eine Auflistung aller Nachlassgegenstände und deren Kategorien. Falls ein Erbe, dem ein Pflichtteil zusteht, ein einfaches Nachlassverzeichnis nicht ausreichend findet, muss gemäß § 2314 BGB ein Notar das Dokument erstellen, unabhängig davon, ob die Erben bereits im Voraus eine Aufstellung des gesamten Nachlasses erstellt haben.

Nachlassverzeichniss, wenn bereits geerbt wurde

Was ist im Nachlassverzeichnis zu beachten, wenn Immobilien vorhanden sind?

Wenn der Verstorbene Immobilien hinterlassen hat, müssen diese im Nachlassverzeichnis aufgeführt werden. Neben dem Geldvermögen und anderen Vermögenswerten müssen auch alle relevanten Informationen angegeben werden. Wenn die Immobilie vermietet ist, sollten auch die Mieter und Mietverträge aufgelistet werden. Wenn Sie nicht sicher sind, was in Ihrem individuellen Fall zu beachten ist, können Sie sich an einen Immobilienmakler wenden. Ein erfahrener Makler kann Ihnen nicht nur bei der Erstellung des Nachlassverzeichnisses helfen, sondern auch weitere Fragen klären.

Brauchen Sie Hilfe beim Umgang mit einer geerbten Immobilie? Dann zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung.

Hinweise:

Um die Lesbarkeit zu erhöhen, wird in diesem Text das generische Maskulinum verwendet. Selbstverständlich sind damit auch weibliche und andere Geschlechter gemeint, sofern es für den Text relevant ist.

Rechtlicher Hinweis:

Dieser Beitrag enthält keine Steuer- oder Rechtsberatung im konkreten Einzelfall. Bitte klären Sie die Sachverhalte in Ihrem individuellen Fall mit einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater.

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Enes Yüce

Immobilienmakler für das ruhr-gebiet

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