Ratgeber

Pflichtteil beim Erbe

Was steht Ihnen zu?

In Deutschland hat jeder das Recht, seine Erben frei zu wählen. Aber selbst wenn man Familienstreitigkeiten hat und zum Beispiel seine Kinder enterbt, haben diese dennoch Anspruch auf einen Pflichtteil. Das deutsche Erbrecht ist jedoch kompliziert und es ist nicht so einfach, wie es scheint.

Das Recht auf den Pflichtteil am Nachlass eines Angehörigen soll sicherstellen, dass die kleinstmögliche Teilhabe am Vermögen eines Verstorbenen gewährleistet wird. Dies gilt auch im Falle einer schriftlichen Enterbung. Ein Anrecht auf einen Pflichtteil haben unter anderem Kinder, Kindeskinder, Eltern und Ehepartner. Kein Anrecht auf einen Pflichtteil haben zum Beispiel Großeltern, Enkel, bei denen die Eltern noch leben und Geschwister. In der Regel kommen bei einem Pflichtteil nie alle gleichzeitig zum Zug.

Hier ein Beispiel: Ein Ehepaar stirbt nach einem Autounfall auf der Autobahn und hinterlässt sowohl Kinder als auch Eltern. Da die Kinder in der Erbordnung höher stehen, gehen die Eltern leer aus.

ERBRECHT - ZWISCHEN RECHTLICHER UND SOZIALER FAMILIE

Eine Trennung und die Eingehung neuer Partnerschaften können das Erbrecht verkomplizieren, insbesondere wenn Kinder aus früheren Beziehungen involviert sind oder ein neues Kind erwartet wird. In solchen Fällen unterscheidet das Erbrecht zwischen der rechtlichen und der sozialen Familie. Stiefkinder haben im Erbfall nicht die gleichen Rechte wie leibliche Kinder. Während leibliche Kinder Anspruch auf den Pflichtteil haben, haben Stiefkinder keinen Anspruch darauf. Wenn jedoch auch nicht leibliche oder adoptierte Kinder bedacht werden sollen, sollte ein Testament oder ein Erbvertrag in Betracht gezogen werden.

Wenn der Erbfall eintritt, wird auch der Pflichtteil fällig. Dies kann zu Problemen führen, wenn er nicht durch Bargeld, sondern durch Sachvermögen wie z.B. eine Immobilie besteht. Wenn der Pflichtteilsberechtigte auf eine Auszahlung seines Anteils besteht, kann er den Verkauf der Immobilie erzwingen. In solchen Fällen ist das Gericht jedoch in der Regel vorsichtig und prüft sorgfältig, da ein erzwungener Verkauf einer Immobilie, die von anderen Erben bewohnt wird, eine unfaire Härte darstellen kann. Eine mögliche Lösung besteht darin, die Auszahlung des Pflichtteils zu stunden oder in Raten zu zahlen.

PFLICHTTEIL = EIN GELDANSPRUCH?

Ein Geldanspruch und kein Anspruch auf Gegenstände wie Immobilien oder Gemälde. Der Pflichtteil wird aus dem vollen Wert des Nachlasses abzüglich der Verbindlichkeiten wie Beerdigungskosten berechnet. Der Pflichtteilsberechtigte muss aktiv werden und seinen Anspruch gegenüber dem Erben geltend machen.

Wenn ein Erbberechtigter vom Erbe ausgeschlossen wird, hat er Anspruch auf die Hälfte der Summe, die ihm ohne Ausschluss zugestanden hätte. Der Pflichtteil wird aus der Hälfte des gesetzlichen Erbteils berechnet. Die Berechnung des Pflichtteils hängt von der Anzahl der gesetzlichen Erben ab.

Sie haben eine Immobilie geerbt und benötigen Beratung? Wir sind für Sie da! Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall darstellt. Für eine detaillierte Beratung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt und/oder Steuerberater.

Hier sind einige hilfreiche Links, falls Sie weitere Informationen benötigen:

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