Entscheidung: Eindringendes Wasser gilt als Sachmangel Ein Haus mit einer überdachten Terrasse wird verkauft und wenn Regenwasser durch das Terrassendach eindringt, liegt ein Sachmangel vor. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (AZ: V ZR 43/23). Laut BGH stellt bereits die Undichtigkeit des Terrassendachs selbst den Mangel dar, nicht nur ein Symptom. Der Verkäufer handelt arglistig, wenn er...