Möglichkeit eines Widerspruchs bei überhöhter Grundsteuerbewertung Eigentümer haben das Recht, Einspruch gegen überhöhte Grundsteuerwerte einzulegen. Wenn die festgelegten Werte des Finanzamtes unrealistisch erscheinen, sollten sie die Möglichkeit erhalten, dagegen vorzugehen. Dies ist besonders dann relevant, wenn sie eine Überbewertung von mindestens 40 Prozent plausibel darlegen können, wie...