Kennen Sie das neue Gesetz zur Maklerprovision? Wer zahlt eigentlich für welche Leistung?
Klarstellung der Provisionszahlung beim Immobilienverkauf: Im Falle eines Immobilienverkaufs mit einem Makler fällt eine Provision an. Doch wer trägt diese Kosten? Die Bezahlung des Vermittlers war bisher im BGB nicht eindeutig geregelt. Mit der Einführung des Maklergesetzes gibt es nun bundesweit einheitliche Regeln. Hier sind die wichtigsten Fakten, die Sie beachten sollten.
Mehr Klarheit und Gerechtigkeit durch neues Maklergesetz
Bisher gab es beim Thema Maklerprovision ein Durcheinander: In Großstädten wie Berlin oder Köln war es üblich, dass die Käufer die Maklerkosten übernahmen, während in vielen Regionen Nordrhein-Westfalens und in kleineren Städten die Verkäufer die Provision bezahlten. Das neue Maklergesetz sorgt nun für mehr Transparenz und schafft die Außenprovision für Wohnimmobilien komplett ab. Das bedeutet, dass in Regionen, in denen bisher nur der Käufer für die Maklerkosten aufgekommen ist, nun auch der Verkäufer eine Provision zahlen muss – und zwar jeweils zur Hälfte, also fair und gerecht. Bei Wohnimmobilien ist nur noch die sogenannte Innenprovision zulässig, bei der der Verkäufer die Maklerkosten vollständig übernimmt. Darüber hinaus müssen Maklerverträge schriftlich festgehalten werden und die vereinbarten Leistungen müssen darin genau beschrieben sein.
Provisionssatz im Maklervertrag: Was besagt das Gesetz? Es gibt keine klare Regelung des Provisionssatzes im Gesetz. Dieser kann im Maklervertrag flexibel vereinbart werden und hängt von der Leistung des Maklers ab. Ein qualitätsbewusster Makler bietet seinen Kunden ein umfangreiches Leistungsspektrum mit viel Erfahrung im Immobilienmarkt. Dadurch wird sichergestellt, dass Ihre Immobilie zu einem marktgerechten Preis verkauft wird. Ein professioneller Makler bereitet den Verkauf sorgfältig vor und nutzt innovative Marketingtechniken, wie die 360-Grad-Besichtigung und hochwertige Exposés, um Ihre Immobilie bestmöglich zu vermarkten. Auch Methoden wie Home Staging werden genutzt, um Immobilien verkaufsfördernd aufzupolieren und höhere Verkaufspreise zu erzielen. Immobilienexperten sind mit den Bedürfnissen von Verkäufern vertraut und unterstützen sie vor, während und nach dem Verkauf.
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Die professionelle Maklerleistung wird nun vertraglich festgehalten, um sicherzustellen, dass das Versprechen auch tatsächlich eingehalten wird. Diese schriftliche Vereinbarung gibt Ihnen als Verkäufer eine klare Übersicht über alle Details und garantiert Ihnen die Einhaltung der Maklerpflichten sowie eine genaue Angabe der Maklerprovision.
Ausnahmen im Maklerrecht: Wann die Courtage-Übernahme durch den Verkäufer entfällt Neben der bereits erwähnten Option, dass Verkäufer die Courtage vollständig selbst übernehmen können, gibt es noch eine weitere Ausnahme. Das Maklerrecht findet keine Anwendung beim Verkauf von Gewerbeimmobilien, Baugrundstücken, Logistikräumen und Büroräumen. Es gilt ausschließlich beim Verkauf von Wohnimmobilien an Verbraucher.
Auch auf der Grundlage des neuen Gesetzes empfehlen wir Ihnen, sich von Immobilienexperten unterstützen lassen. Allein die Einschätzung des Wertes einer Immobilie erfordert viel Erfahrung. Profi-Makler haben stets das Ohr am Markt und nehmen auch lokale Marktschwankungen wahr, die ein Eigentümer, der in seinem Leben vielleicht ein oder zwei Immobilien verkauft, meist nicht erkennen kann. Zudem hat sich in den vergangenen Jahren die Rechtslage immer wieder geändert mit vielen Detailregelungen, die es beim Immobilienverkauf zu beachten gilt. Beispiel Energieangaben zum Gebäude und Energieausweis: Verkäufern, die es versäumen, in ihren Inseraten die notwendigen Angaben auszuweisen, drohen saftige Geldstrafen.
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