Versteigerung - Bieterverfahren - Immobilien

Teilungsversteigerung bei Trennung - Immobilie

Ist die Teilungsversteigerung eine Lösung? Wie lässt sich die Immobilie am besten Verkaufen?

Ihr Immobilienmakler für das Ruhrgebiet

Vorwort

In der Regel gibt es bei Paaren in Scheidung, die eine gemeinsame Immobilie besitzen, eine klare Trennung: Einer der Partner möchte in der Immobilie bleiben, während der andere Partner den Anteil seiner Investitionen in bar zurückerhalten möchte, um einen Neustart zu wagen. In einer solchen Situation scheint eine einvernehmliche Lösung fast unmöglich zu sein. Obwohl eine Teilungsversteigerung beiden Partnern die Möglichkeit bietet, ihre Ziele zu erreichen, erweist sich diese Option in den meisten Fällen als Illusion mit ernsthaften Folgen.

Immobilienmakler

Teilungsversteigerung: Eine spezielle Form der Zwangsversteigerung zur Aufteilung des gemeinsamen Eigentums bei Eigentümerstreitigkeiten. Die Teilungsversteigerung ist ein Verfahren, das bei Streitigkeiten zwischen Eigentümern eingesetzt wird, um das gemeinsame Eigentum aufzuteilen. Bei Scheidungsimmobilien kommt es oft vor, dass sich das Paar nicht darauf einigen kann, wie viel der Partner, der die Immobilie weiter bewohnen möchte, dem anderen zahlen muss. In diesem Fall kann einer der Partner beim Amtsgericht eine Teilungsversteigerung beantragen, ohne die Zustimmung des anderen Partners. Die Versteigerung selbst wird vom Gericht durchgeführt und der Versteigerungserlös abzüglich der Notar- und Verfahrenskosten wird zwischen den beiden Eigentümern aufgeteilt.

Irrglaube Nr.1: DEN ANTEIL DES EX-PARTNERS GÜNSTIG ERSTEIGERN

 Für den Partner, der in der Immobilie verbleiben möchte, gibt es theoretisch eine Chance, den Anteil des Ex-Partners durch das öffentliche Bieterverfahren zu erwerben. Doch diese Strategie kann sich als schlechte Entscheidung erweisen. In vielen Fällen werden andere Bieter – insbesondere wenn sie erkennen, dass die Immobilie für Sie von großer Bedeutung ist – den Preis so weit erhöhen, dass Sie finanziell überfordert sind, auch wenn Sie am Ende den Zuschlag erhalten sollten.

Irrglaube Nr.2: Schnell zu Bargeld mit Teilungsversteigerung

Eine Teilungsversteigerung stellt für den Partner, der auszieht und schnell seinen Anteil monetarisieren möchte, oft keine befriedigende Lösung dar. Nachdem eine Teilungsversteigerung eingeleitet wurde, haben Sie keinen Einfluss mehr auf den erzielten Verkaufspreis. Es besteht das Risiko, dass die Immobilie unter ihrem eigentlichen Wert verkauft wird oder dass der Verkaufserlös nicht ausreicht, um das Finanzierungsdarlehen zurückzuzahlen, falls die Immobilie noch nicht vollständig abbezahlt ist. Außerdem fallen Kosten für ein Sachverständigengutachten, Notarkosten und Verfahrenskosten an. Anstatt das erhoffte Startkapital für einen Neuanfang zu erhalten, kann eine Teilungsversteigerung im schlimmsten Fall zusätzliche Schulden verursachen.

Empfehlung: Die einvernehmliche Lösung

Gemeinsame Immobilie: Was tun bei Streitigkeiten mit dem Ex-Partner? Es ist verständlich, dass viele Menschen eine Auseinandersetzung mit ihrem Ex-Partner um eine gemeinsame Immobilie vermeiden möchten. Allerdings ist eine Teilungsversteigerung die schlechteste Option, um die verfahrene Situation zu lösen. Beide Partner sollten sich bewusst sein, wie wichtig es ist, finanziell das Beste aus der Immobilie herauszuholen. Eine einvernehmliche Lösung ist der beste Weg, um dies zu erreichen. Ob Sie sich für einen Verkauf, eine Übernahme durch einen der Partner oder eine Vermietung entscheiden – es gibt mehr rationale Argumente für jede dieser Optionen als für eine Teilungsversteigerung. Ein professioneller Makler kann Ihnen bei der Suche nach der besten Lösung für die Immobilie helfen und als neutrale Instanz zwischen den Partnern vermitteln.

Sind Sie unsicher, was die beste Lösung für Ihre Immobilie in der Trennungsphase ist? Kontaktieren Sie mich, Ich berate Sie gerne!

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