Erbe - Nachlass - Immobilie

Erbe Nachlass - Immobilie Verkaufen

Jetzt stellt sich die Frage: Nur wie Verkaufe Ich meine Immobilie in dieser Situation?

Ihr Immobilienmakler für Erbimmobilien

Vorwort

Der Tod eines geliebten Menschen bringt nicht nur eine emotionale Belastung mit sich, sondern erfordert auch die Erledigung formaler Angelegenheiten, wie die Regelung des Erbes. Falls eine Immobilie Teil des Nachlasses ist, sollten die Hinterbliebenen sorgfältig abwägen, ob sie die Immobilie verkaufen, selbst nutzen oder vermieten möchten, um mögliche Schwierigkeiten zu vermeiden und das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Enes Yüce Immobilien stellt Ihnen einen Leitfaden zum Verkauf von geerbten Immobilien zur Verfügung, um Ihre Pläne strukturiert und erfolgreich umzusetzen. Mt meiner Erfahrung und meinem Fachwissen stehe Ich Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

immobilienmakler

Verkauf der Erbimmobilie

Geerbtes Haus verkaufen & Steuer: das Wichtigste in Kürze

Ein Leitfaden zum Verkauf geerbter Immobilien: Steuern, Fristen und mehr – kurz und bündig erklärt:

 

  • Soll das geerbte Haus verkauft oder selbst genutzt werden? Diese Entscheidung sollte gut überlegt sein, da beim Verkauf in der Regel Erbschaftssteuer anfällt. Es empfiehlt sich daher, einen niedrigeren Wert durch einen Sachverständigen nachweisen zu lassen und die Immobilie erst nach ca. 12 Monaten zu verkaufen, um einen Teil des Gewinns steuerfrei zu halten.
  • Sind Sie alleiniger Erbe oder gibt es Miterben? Bei Miterben muss die Entscheidung bezüglich des Verkaufs gemeinsam getroffen werden.
  • Mit welchen Steuern ist bei einem Verkauf zu rechnen? Es müssen sowohl Spekulationssteuer als auch Erbschaftssteuer entrichtet werden.
  • Wann fällt Spekulationssteuer an? Falls zwischen dem Erwerb der Immobilie und dem Verkauf weniger als zehn Jahre (ab dem ursprünglichen Kaufdatum des Erblassers) liegen, kann Spekulationssteuer auf den Gewinn anfallen.
  • Wann ist mit Erbschaftssteuer zu rechnen? Grundsätzlich fällt immer Erbschaftssteuer an, es sei denn, der Verkehrswert der Immobilie liegt unter dem gesetzlich festgelegten Freibetrag.
geerbtes Haus Verkaufen

Steuer bei Verkauf der Erbimmobilie

Geerbtes Haus verkaufen, vermieten oder selber nutzen?

Eigennutzung

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Wenn Sie ein geerbtes Haus besitzen, sollten Sie überlegen, ob Sie selbst darin wohnen möchten oder können. Es ist wichtig, die Lage der Immobilie sowie mögliche Kosten wie Reparaturen, Modernisierungen und Erbschaftssteuer zu berücksichtigen.

Eigennutzung

Wenn Ihnen ein geerbtes Haus zufällt, offenbart sich eine Wahl: Wollen Sie das Anwesen selbst bewohnen oder ist dies nicht möglich? Doch bevor Sie diese Entscheidung fällen, sollten Sie die Lage des Hauses sowie eventuelle Kosten für Reparaturen, Modernisierungen und Erbschaftssteuer sorgfältig abwägen.

Vermietung

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Das geerbte Haus kann vermietet werden, um eine lebenslange Einkommensquelle zu schaffen. Es kann jedoch einige Jahre dauern, um eine finanzielle Rendite zu erzielen.

Vermietung

Möchten Sie nicht selbst in das geerbte Haus einziehen oder es verkaufen, haben Sie auch die Option einer Vermietung. Wichtig ist jedoch zu beachten, dass es einige Jahre dauern kann, bis Sie durch die Vermietung eine finanzielle Rendite erzielen. Aber wenn Sie es richtig anstellen, kann eine Vermietung auch eine lebenslange Einkommensquelle darstellen.

Verkauf

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Der Verkauf eines geerbten Hauses ist vorteilhaft, wenn es unter mehreren Erben aufgeteilt werden soll. Der aktuelle Verkehrswert gibt einen Anhaltspunkt für den Erlös.

Verkauf

Beabsichtigen oder vermögen Sie, das geerbte Haus eigenhändig zu beziehen? Bedenken Sie sorgfältig den Standort des Anwesens sowie eventuelle Ausgaben, die Ihnen bevorstehen könnten (wie beispielsweise Reparaturen, Modernisierungen und Erbschaftssteuer).

Im Rechts-Dschungel gut aufgehoben & unterstütz

Die Hürde beim Verkauf einer Immobilie im Erbfall übersteigt oftmals die Kentnisse der Laien. Enes Yüce Immobilie führt Sie mit Leichtigkeit durch diesen Weg.

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Checkliste Immobilienverkauf nach Erbschaftsfall

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  • Sich über den Wert des gesamten Erbes informieren.
  • Den aktuellen Verkehrswert der geerbten Immobilie ermitteln.
  • Die voraussichtliche Erbschaftsteuer überschlagen
  • Ansprüche von Pflichtteilsberechtigten prüfen
  • Das Erbe ausschlagen oder annehmen
  • Dem Grundbuchamt die Erbfolge durch Erbschein oder Testament nachweisen
  • Den Grundbuchauszug prüfen und berichtigen lassen
  • Bei einer Erbengemeinschaft gemeinsam den Verkauf beschließen
  • Herausfinden, ob die Spekulationsfrist bereits abgelaufen ist
  • Haus selbst vermarkten oder einen erfahrenen Makler beauftragen

Sprechstunden hybrid via Zoom

Montag 17:00 Uhr - 18:00 Uhr
Dienstag 17:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch 17:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag 17:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag 16:00 Uhr - 18:00 Uhr

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8. Oktober 2023/

Scheidung: Wie jetzt Immobilie Haus verkaufen? Ihre Wohnung oder Ihr Haus nach der Scheidung Trennung in Duisburg mit Immobilienmakler Enes Yüce. Duisburg Dinslaken Wesel Oberhausen Essen Mülheim an der Ruhr

FAQ

FAQ

Immobilienverkauf nach Erbschaft – Fragen und Antworten im Überblick

Hier kommt der Leitfaden zum Immobilienbesitz nach dem Ableben des Eigentümers!

Die gesetzliche Regelung bezüglich der Eigentumsübertragung nach dem Tod des Eigentümers hängt von einigen Faktoren ab. Der wichtigste ist, ob der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat oder nicht:

Ohne Testament: Falls kein Testament vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge auch für Immobilien. Die gesetzlichen Erben werden folglich automatisch Eigentümer der Immobilie. Wenn mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie erben, wird eine Erbengemeinschaft gegründet.

Mit Testament: Wenn der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat, wird der darin benannte Erbe zum Eigentümer der Immobilie. Wenn die Immobilie nicht an einen spezifischen Erben übergeben wurde, wird eine Erbengemeinschaft gebildet, wenn mehrere Erben vorhanden sind.

Wenn ein Erblasser im Testament Angehörige enterbt, müssen diese nicht im Dunkeln tappen. Obwohl Erblasser nicht unbedingt ihre Entscheidungen begründen müssen, haben nächste Angehörige normalerweise einen Pflichtteilsanspruch, der sich auf 50% des gesetzlichen Erbteils beläuft. Nur in Ausnahmefällen kann dieser Anspruch entzogen werden. Allerdings müssen Pflichtteilsberechtigte aktiv ihre Ansprüche geltend machen.

Aber Achtung, wenn jemand enterbt wurde, kann er nicht einfach die Erbengemeinschaft stürmen und Schlösser auswechseln. Enterbte Angehörige haben keinen Anspruch auf Eigentum, sondern nur auf eine Geldsumme. Sie können aber ein Sachverständigengutachten beauftragen, um den Wert einer Immobilie in die Pflichtteilberechnung einfließen zu lassen – den Gutachter zahlen die Erben.

Hat man ein Haus oder eine Wohnung geerbt, klingt das erstmal danach, dass man ein mehr oder weniger großes Vermögen in die Hände bekommt. Allerdings kann es auch sein, dass ein Erbe eher eine Belastung darstellt, wenn der Erblasser verschuldet war. Wird ein Erbe angenommen, übernimmt der Erbe damit nicht nur alle Rechte, sondern auch alle Pflichten. Das heißt, dass der Erbe auch zur Rückzahlung von Schulden verpflichtet ist.

Um sich vor solch einem finanziellen Desaster zu schützen, kann ein Erbe laut Paragraph § 1944 BGB das Erbe ausschlagen, was auf gut Deutsch ablehnen bedeutet. Ab Kenntnisnahme der Erbschaft bleibt fürs Ausschlagen des Erbes 6 Wochen Zeit. Nur wenn die Erben im Ausland leben oder der Erblasser im Ausland gewohnt hat, beträgt die Frist 6 Monate ab Bekanntwerden der Erbschaft.

Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie sich vor der Entscheidung, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen, zeitnah über den Wert des Erbes informieren. Mithilfe einer Vorsorgevollmacht, einer Kontovollmacht oder eines notariellen Testaments können Sie bei der Bank des Erblassers in Erfahrung bringen, ob Schulden vorliegen. Bei einem Immobilienerbe kann beim zuständigen Grundbuchamt ein Grundbuchauszug angefordert werden, aus dem Sie herauslesen können, ob die Immobilie mit Grundschulden belastet ist. Zudem ist es sinnvoll, den sogenannten Verkehrswert der Immobilie ermitteln zu lassen. So können Sie besser einschätzen, ob der Wert der Immobilie die möglicherweise vorhandenen Schulden aufwiegt.

Haben Sie sich mit dem Wert des Erbes auseinandergesetzt und übersteigt der Wert der geerbten Immobilie die möglichen Schulden, können Sie das Erbe annehmen und sich über Ihr neues Immobilieneigentum freuen.

Bei der Entscheidung, ob ein Erbe ausgeschlagen werden sollte oder nicht, kann der Wert einer Immobilie eine große Rolle spielen. Sind beispielsweise neben der Immobilie noch Schulen zu erben, muss der Wert des Hauses die Höhe der Schulden übersteigen, damit es sich lohnt, das Erbe überhaupt anzunehmen. Um den Wert der Immobilie besser einzuschätzen, ist eine professionelle Immobilienbewertung durch einen erfahrenen Maklern zu empfehlen. Regionale Makler kennen den Markt genau und können den Verkehrswert der Immobilie und damit einen möglichen Verkaufsgewinn genauer vorhersagen als ein Laie. Mit der Immobilienbewertung in der Hand können Sie viel besser entscheiden, ob es sich lohnt, das Erbe anzunehmen. Hierzu stellen Sie einfach den ermittelten Wert der Immobilie und der anderen Werte aus dem Nachlass die eventuellen Schulden gegenüber. Zusätzlich müssen allerdings auch noch die Erbschaftssteuer und eine mögliche Spekulationssteuer einberechnet werden, die Sie mithilfe der Immobilienbewertung ebenfalls gut abschätzen können. So können Sie Ihre Entscheidung, ob Sie das Erbe annehmen oder nicht, auf besonders sicherere Füße stellen. Zusätzlich ist eine professionelle Immobilienbewertung auch eine gute Investition, wenn Sie mit dem Immobilienverkauf nach der Erbschaft liebäugeln.

Der Erbschein ist wie ein Batman-Gürtel, um den rechtmäßigen Erben zu identifizieren und ihn mit einem Erbe zu versehen, das auch eine Immobilie umfassen kann! Wenn es kein Testament oder Erbvertrag gibt, müssen Sie einen Erbschein beim Nachlassgericht beantragen, um die Eigentumsübertragung im Grundbuch zu ermöglichen. Wenn Sie eine geerbte Immobilie verkaufen möchten, benötigen Sie auch einen Erbschein für die Eigentumsübertragung. Ohne den Erbschein kann der neue Eigentümer nach dem Immobilienverkauf nicht ins Grundbuch eingetragen werden. Der Erbschein wird vom Erben oder mehreren Erben beim Nachlassgericht beantragt, und die Kosten hängen vom Wert des gesamten Nachlasses ab. Für Immobilien ist eine realistische Werteinschätzung notwendig, um eine korrekte Bewertung zu erhalten. Ein erfahrener Makler kann Ihnen bei der Bewertung helfen. Wenn Sie Alleinerbe sind, können Sie den Erbschein alleine beantragen. Wenn es mehrere Erben gibt, können Sie entweder einen gemeinschaftlichen Erbschein oder einen Teilerbschein beantragen, der die Größe des Erbanteils jedes Erben ausweist. Wenn sich die potenziellen Erben nicht einig sind, wer der rechtmäßige Erbe ist, kann diese Frage durch ein Erbscheinverfahren oder eine Erbfeststellungsklage vor einem Zivilgericht geklärt werden. Also, schnappen Sie sich Ihren Erbschein und erobern Sie das Erbe mit Stil!

Erbschaftssteuer und Immobilien: Was Sie darüber wissen sollten Wenn eine Immobilie Teil einer Erbschaft ist, gilt es, die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen. Im Gegensatz zu früher, wo der vereinfachte Ertragswert oder der Einheitswert als Bemessungsgrundlage verwendet wurde, wird heute der tatsächliche Verkehrswert zur Berechnung herangezogen. Für die Berechnung der Höhe der Erbschaftssteuer ist jedoch nicht nur der Verkehrswert relevant, sondern auch das Verwandtschaftsverhältnis des Erben zum Verstorbenen. Je weiter die Verwandtschaft entfernt ist, desto höher ist der Steuersatz. Darüber hinaus gelten je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedliche Freibeträge. Während ein Neffe beispielsweise nur einen Freibetrag von 50.000 € für das geerbte Haus seines Onkels geltend machen kann, sind es beim Ehepartner 500.000 €. Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder haben einen besonderen Vorteil, wenn eine Wohnimmobilie mindestens zehn Jahre selbst bewohnt wird. Ab einer Wohnfläche von mehr als 200 Quadratmetern muss jedoch immer Erbschaftssteuer bezahlt werden. Wenn der Erbe jedoch vor Ablauf der 10-Jahres-Frist aus dem geerbten Haus auszieht, wird die Erbschaftssteuer rückwirkend erhoben. Dennoch kann es sinnvoll sein, das geerbte Haus vorzeitig zu verkaufen, wenn es beispielsweise nicht mehr den eigenen Bedürfnissen entspricht. Es ist jedoch selten eine gute Idee, in eine geerbte Immobilie einzuziehen, um Erbschaftssteuer zu sparen. In diesem Fall ist es oft besser, einen erfahrenen Makler zu beauftragen, der einen möglichst hohen Verkaufspreis für die geerbte Immobilie erzielen kann. So können Sie die Erbschaftssteuer aus dem Erlös bezahlen und das übrige Geld in eine passende Immobilie investieren, die Ihren Wünschen entspricht.

Sie haben eine Immobilie geerbt und stehen vor der schweren Entscheidung: selbst einziehen, vermieten oder verkaufen? Das hängt von Ihren Umständen ab und kann eine knifflige Entscheidung sein. Aber keine Sorge, es gibt Hilfe! Ein regionaler Immobilienmakler kann Ihnen am besten einschätzen, ob eine Vermietung überhaupt möglich ist und wie viel Miete zu erwarten wäre. Zudem ist er ein Experte in Sachen Erbschaftssteuer, Spekulationssteuer und Vorfälligkeitszinsen, um eine durchdachte Entscheidung zu treffen. Wenn Sie das Haus oder die Wohnung nicht selbst bewohnen wollen oder können, ist es in der Regel sinnvoller, es zu verkaufen, statt zu vermieten. So müssen Sie sich nicht um Vermietung, Reparaturen und Instandhaltung kümmern und haben den Verkaufspreis zur freien Verfügung. Und wenn Sie hadern, in die geerbte Immobilie einzuziehen, etwa weil sie zu klein, zu groß, zu renovierungsbedürftig oder mit schlechten Erinnerungen verknüpft ist, sollten Sie mit einem Makler sprechen, um Alternativen und Verkaufserlöse zu besprechen.

Beim Verkauf von geerbten Immobilien gibt es ein paar rechtliche Hürden, um keine Spekulationssteuer zu zahlen. Zwei Fristen sind besonders wichtig:

10-Jahres-Frist:

Abwarten oder zahlen Um Spekulationssteuer zu vermeiden, muss zwischen dem Kauf und Verkauf einer geerbten Immobilie mindestens zehn Jahre verstrichen sein. Das gilt jedoch nicht ab dem Zeitpunkt des Erbfalls, sondern ab dem Datum, an dem der Erblasser die Immobilie erworben hat. Wenn der Kauf schon mehr als zehn Jahre zurückliegt, ist alles in Butter. Wenn nicht, lohnt es sich, noch ein paar Jahre zu warten, um die 10-Jahres-Frist zu erfüllen.

3-Jahres-Frist:

Eigennutzung spart Steuern Wenn Sie nicht so lange warten möchten, gibt es noch eine andere Option: Wenn der Erblasser, der Erbe oder eines seiner Kinder unentgeltlich und dauerhaft für mindestens drei Jahre in der Immobilie gewohnt haben, kann der Verkauf steuerfrei erfolgen. Auch angebrochene Kalenderjahre zählen hierbei. Wichtig ist, dass die betroffene Person in dieser Zeit in der Immobilie gelebt hat und auch beim Einwohnermeldeamt gemeldet war.

Wenn du ein Erbe annimmst, das eine Immobilie enthält, ist es wichtig, den Grundbucheintrag zu berichtigen. Sobald du ein Haus oder eine Wohnung erbst, bist du automatisch Eigentümer der Immobilie. Es liegt an dir oder den Erben, wie ihr mit dem Grundbucheintrag umgehen möchtet:

  • Immobilie behalten: Wenn du oder die Erbengemeinschaft die Immobilie behalten möchten, müsst ihr den Grundbucheintrag korrigieren lassen. Innerhalb von zwei Jahren kann die Berichtigung des Grundbucheintrags beim zuständigen Grundbuchamt kostenfrei beantragt werden.

 

  • Immobilie verkaufen: Wenn die Immobilie verkauft werden soll, kann auf eine Grundbuchberichtigung verzichtet werden. Allerdings sollte das Grundbuchamt über die Erbschaft und die Verkaufspläne informiert werden.

Wenn mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie ihr Eigen nennen, dann bilden sie eine Erbengemeinschaft. Das bedeutet, dass die Immobilie allen gemeinsam gehört, niemand hat hier das alleinige Sagen. Meistens müssen Entscheidungen wie Verwaltung oder Verkauf der Immobilie entweder mehrheitlich oder einstimmig von allen Mitgliedern der Erbengemeinschaft getroffen werden. Einfach so ohne Zustimmung der anderen Erben kann man das Objekt der Begierde nicht verkaufen. Das kann in der Praxis oft zu hitzigen Konflikten führen, wenn beispielsweise ein Erbe die Immobilie bewohnen möchte und ein anderer Erbe das Haus unbedingt verkaufen will. Hier ist es am besten, eine friedliche Lösung zu finden. Wenn das nicht klappt, droht die Teilungsversteigerung. Das klingt zwar schick, dauert aber meistens ein bis drei Jahre und geht auch immer mit finanziellen Einbußen einher. Es ist besser, sich zu einigen und die Immobilie auf dem freien Markt zu verkaufen. Ein Makler kann hier helfen, einen fairen Preis zu erzielen, damit sich keiner der Miterben benachteiligt fühlt. Der Verkaufserlös kann dann unter den Erben aufgeteilt werden. Wenn das alles nicht klappt und ihr immer noch nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommt, könnt ihr eine Erbauseinandersetzung anstreben. Diese kann auch von jedem Miterben verlangt werden und führt zu einer Teilung des Nachlasses. Wenn ein Erbe die Immobilie verkaufen will, der andere aber behalten möchte, kann der zweitgenannte Erbe den anderen Erben auszahlen und damit das Eigentum an der Immobilie für sich gewinnen.

Sie haben ein Haus geerbt, das gerade vermietet ist? Kein Problem, Sie können es trotzdem verkaufen. Aber Achtung: Die Mieter einfach so auf die Straße setzen, um das Haus besser zu verkaufen, ist nicht drin. Sie brauchen einen Käufer, der das Haus mit den Mietern kauft. Leider wollen die meisten Käufer eine Immobilie selbst bewohnen, daher ist es schwieriger, vermietete Häuser zu verkaufen. Wenn Sie das Haus schnell verkaufen wollen, müssen Sie also den Preis senken. Eine professionelle Immobilienbewertung kann dabei helfen, den richtigen Preis zu finden. Am besten bieten Sie den Mietern das Haus zum Kauf an. Mieter von Eigentumswohnungen haben sogar ein Vorkaufsrecht, Mieter von Häusern nicht. Eine Auszugsprämie kann auch helfen. Sie können den höheren Preis, den Sie für ein unvermietetes Haus erzielen können, oft schnell wieder reinholen. Ein Makler kann Ihnen helfen, die richtige Prämie zu finden.

Wenn bei einer Erbengemeinschaft ein Immobilienstreit ausbricht, kann es passieren, dass der erbliche Besitz verfällt oder an Wert verliert. Um solche Konflikte zu vermeiden, sollten die Erben zusammenarbeiten, um eine Entscheidung zu treffen. Der Verkauf des Hauses hat viele Vorteile für eine Erbengemeinschaft: Sofortige Liquidität: Der Verkaufserlös wird unter allen Erben aufgeteilt, wodurch jeder ein stattliches Betrag erhält. Das Geld kann für die Ablösung von Darlehen, die Modernisierung des eigenen Hauses oder als finanzielle Sicherheit verwendet werden. Schneller Abschluss des Erbvorgangs: Ein Hausverkauf beschleunigt den Erbvorgang und verringert das Risiko von Streitigkeiten zwischen den Erben. Wenn das Haus in gemeinsamem Besitz bleibt, müssen gemeinsame Entscheidungen getroffen werden, die oft Konflikte hervorrufen. Keine Kosten und Risiken: Eine Erbengemeinschaft gilt als Gesellschaft bürgerlichen Rechts, wodurch jeder Erbe für die Verbindlichkeiten der anderen haftet. Mit einem Hausverkauf entfallen alle laufenden Betriebskosten und Verbindlichkeiten. Ein Verkauf der Immobilie durch eine Erbengemeinschaft kann nur dann nachteilig sein, wenn einer der Erben das Haus behalten möchte – etwa um selbst darin zu wohnen oder als Erinnerung an den Erblasser. In diesem Fall sollte eine Erbauseinandersetzung erfolgen und der Erbe, der das Haus behalten will, sollte die Miterben auszahlen. Wenn dies nicht möglich ist, sollte das Haus besser verkauft werden.

Hat sich eine Erbengemeinschaft entschlossen, das gemeinsam geerbte Haus zu verkaufen, kann theoretisch jeder Miterbe die Immobilie zu vermarkten beginnen, wenn die Vermarktung nicht die Rechte der Miterben beeinträchtigt. Da zudem der letztendliche Verkauf nur durch die Erbengemeinschaft möglich ist, sollte der Erbe, der sich um den Hausverkauf der geerbten Immobilie kümmert, eine Vollmacht seiner Miterben bekommen. Der von der Erbengemeinschaft bevollmächtigte Miterbe hat laut § 2027 BGB die Pflicht, im Interesse der gesamten Erbengemeinschaft zu agieren und die Miterben regelmäßig über den Stand der Immobilienvermarktung zu informieren.

Statt einen der Miterben mit dem Immobilienverkauf zu betrauen, kann die Erbengemeinschaft auch gemeinsam einen neutralen Immobilienmakler beauftragen und ihm eine Vollmacht zur Immobilienvermarktung erteilen. Die Vollmacht der Erbengemeinschaft für den Makler kann beispielsweise die Immobilienbewertung zur Ermittlung des aktuellen Marktwertes der Immobilie, die Suche nach Kauf- oder Mietinteressenten und den Verkauf der Immobilie beinhalten.

Der Makler muss ebenfalls stets das Interesse der Erbengemeinschaft vertreten und alle Erben über den Stand der Immobilienvermarktung in Kenntnis setzen. Einen Makler einzusetzen hat den Vorteil, dass Konflikte zwischen den Miterben vermieden werden, etwa wenn der Bevollmächtigte das Haus zu einem niedrigeren Preis anbietet, als es der Miterbe richtig gefunden hätte. Zudem erzielen Immobilienmakler meistens höhere Preise und sparen den Erben viel Zeit und Nerven.

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DIE VORTEILE EINER MAKLERBEAUFTRAGUNG

Der Verkauf einer geerbten Immobilie erfordert viel Zeit, Wissen und Vorbereitungen, unabhängig von der Größe des Objekts. Ein professioneller Makler kann mit seinem Detailwissen, Fähigkeiten und Netzwerken eine große Hilfe sein, um den Verkauf erfolgreich zu gestalten. Er kann ein Exposé erstellen und auf Verkaufsportalen werben, und bei großflächigen Immobilienobjekten mit mehreren Gebäuden und unterschiedlichen Nutzungsoptionen Zeit- und Arbeitsaufwand reduzieren.

Die Vorteile eines professionellen Maklers beim Verkauf einer geerbten Immobilie

Ein professioneller Makler kann Ihnen beim Verkauf Ihrer geerbten Immobilie durch seine besonderen Fähigkeiten, seine Netzwerke und sein umfangreiches Detailwissen wertvolle Unterstützung bieten. Hier sind einige Vorteile, die ein Makler mit sich bringt:

geerbtes Haus Verkaufen

Die Beauftragung eines Maklers wird Sie von einer großen Last befreien, da er für Sie eine Vielzahl von Aufgaben erledigen kann. Dazu gehört beispielsweise die Schätzung des Verkaufswertes, die Erstellung von Wertgutachten, die Durchführung von Bonitätsprüfungen bei potenziellen Käufern sowie die Organisation von Hausbesichtigungen.

Kontakt

Gemeinsam meistern Wir den Verkauf Ihrer Erbimmobilie

     Büro : Waterkampstr. 15, 47169 Duisburg

     Number : +491778517292

     Email : enes.yuece@web.de


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    Wir meistern die Hürde!

    Der Immobilienverkauf bringt ohne hin Ihre Hürden mit sich. Wenn nun auch Erbfall im Raum steht, kann sich der Verkauf wesentlich erschweren. 

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