Haben Ihre Nachbarn Mitspracherecht, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten? Die Frage lässt sich schlüssig klären.
Die Bedeutung der Nachbarn beim Verkauf Ihrer Wohnung: Die Zustimmung Ihrer Nachbarn ist von großer Bedeutung, wenn Sie Ihre Wohnung verkaufen möchten. Selbst wenn Sie bereits ausgezogen sind, kann der §12 des Wohnungseigentumsgesetzes der Eigentümergemeinschaft ein Mitspracherecht bei der Veräußerung Ihrer Wohnung einräumen. Dies bedeutet, dass die Zustimmung der Nachbarn in vielen Fällen unverzichtbar ist.
Die Veräußerungsbeschränkung ermöglicht es der Gemeinschaft der Eigentümer, sich vor unerwünschten neuen Miteigentümern zu schützen. Die Regelung gewährt den Eigentümern ein Rechtsmittel, um zu verhindern, dass unerwünschte Personen in ihre Gemeinschaft eintreten. Für Verkäufer bedeutet dies, dass sie für den Verkauf ihrer Wohnung oft die Zustimmung der Hausverwaltung und der anderen Eigentümer benötigen, obwohl sie das alleinige Eigentum an der Wohnung besitzen.
Veräußerungsbeschränkung – § 12 WEG: Was tun, wenn ein Kaufinteressent ein Bordellbesitzer ist?
Stellen Sie sich vor, Sie haben ein hohes Kaufangebot von einem scheinbar wohlhabenden Geschäftsmann erhalten. Nach einer näheren Untersuchung stellt sich jedoch heraus, dass es sich bei Ihrem Kaufinteressenten um einen Bordellbesitzer handelt. Es ist nicht abwegig, anzunehmen, dass er Ihre Wohnung in Zukunft für diesen Zweck nutzen möchte. Obwohl es Ihnen als Verkäufer möglicherweise egal ist, solange der Verkaufspreis stimmt, haben die anderen Eigentümer ein legitimes Interesse daran, die absehbaren Störungen des Hausfriedens zu vermeiden, indem sie den Verkauf Ihrer Eigentumswohnung an diesen Interessenten verhindern. Hier kommt die Veräußerungsbeschränkung – § 12 WEG – ins Spiel.
Der weitere Verkaufsprozess, den ein professioneller Makler einleitet, besteht darin, möglichst viele seriöse Interessenten für Sie als Verkäufer zu finden und schließlich einen optimalen Verkaufspreis zu erzielen. Je mehr Interessenten Ihre Immobilie kaufen möchten, desto besser für Sie. Ein höherer Wettbewerb zwischen den Kaufinteressenten stärkt nämlich Ihre Situation in den Preisverhandlungen. Verglichen mit dem leichtfertigen Eingehen auf das erste Angebot Ihres Nachbarn, hat die Zusammenarbeit mit einem Makler zahlreiche Vorteile.
In der Regel werden Sie bei Verkauf Ihrer Immobilie mit Hilfe eines Maklers mehr erlösen, auch nach Abzug der Maklerprovision. Sollte Ihr Nachbar, wenn Sie schon Angebote von anderen Interessenten auf dem Tisch haben, noch mithalten und mitbieten wollen, spricht natürlich überhaupt nichts dagegen, dass Sie trotzdem an ihn verkaufen.
Wenn der Kaufinteressent für eine Wohnung nicht bei den Nachbarn gut ankommt, kann dies den Verkauf verhindern. Ob ein Mitspracherecht der Nachbarn besteht, hängt von der schriftlichen Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung und deren Eintragung im Grundbuch ab. Ein Zustimmungsvorbehalt kann den Verkauf im schlimmsten Fall unwirksam machen. Daher ist es ratsam, frühzeitig mit den Nachbarn zu sprechen und um Zustimmung zu werben. Eine Ablehnung muss zudem durch die Mehrheit der Eigentümer mit triftigem Grund erfolgen.
Letzter Tipp: Verkaufen Sie Ihre Wohnung mit einem erfahrenen Makler! Ein professioneller Makler achtet stets darauf, dass alle relevanten Rechtsfragen rund um die Immobilientransaktion geklärt sind. Er wird nur seriöse Interessenten in Betracht ziehen, um sicherzustellen, dass sowohl die Eigentümergemeinschaft als auch Sie mit dem Verkauf zufrieden sind – und Sie erhalten einen angemessenen Verkaufserlös.
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