Gerichtsurteil: Kreuze dürfen in Dienstgebäuden verbleiben Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden (AZ: BVerwG10 C 3.22), dass die Kreuze in öffentlichen Gebäuden in Bayern weiterhin aufgehängt bleiben dürfen. Der Freistaat Bayern ist daher nicht verpflichtet, die Kreuze gemäß dem Kreuzerlass aus seinen Dienstgebäuden zu entfernen. Diese Kreuze werden als Ausdruck der historischen und...