Bauabnahme Nach der Bauabnahme haben Bauherren fünf Jahre Zeit, um Mängelrechte geltend zu machen. Innerhalb dieser Gewährleistungsfrist können Bauherren bei Mängeln aufgrund von Planungs- oder Ausführungsfehlern eine Nachbesserung verlangen. Selbst wenn fast fünf Jahre seit der Abnahme vergangen sind, muss die Baufirma die Mängelbeseitigungskosten tragen. Es wird empfohlen, das Haus etwa drei bis...