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Warum sollten Ihre Alarmglocken läuten?
Es ist nicht ungewöhnlich, dass Nachbarn oder deren Bekannte Interesse an einer Immobilie in der Nachbarschaft haben, wenn diese zum Verkauf steht. Makler freuen sich über diese Gelegenheit, während Privatverkäufer taktisch klug agieren sollten.
Wenn der Verkauf der Immobilie bevorsteht, sind die Nachbarn oft die Ersten, die davon erfahren. Der eine oder andere zeigt in solchen Situationen Interesse an der Immobilie und möchte sie in Augenschein nehmen und möglicherweise Umbauten prüfen. Die notwendige Finanzierungszusage ist jedoch noch nicht absehbar, da Gespräche mit der Hausbank geführt werden müssen.
Sollten die Eigentümer bereits einen Interessenten haben, sollten sie sich nicht zu früh freuen, da dieser noch seine Finanzierung klären muss. Es kann Tage oder Wochen dauern, bis eine Entscheidung getroffen wird. Wenn der Eigentümer schließlich um eine verbindliche Entscheidung des Nachbarn bittet, zeigt sich jedoch oft, dass das Warten sich nicht gelohnt hat.
Ein Rentnerpaar aus Köln wollte seine Ferienwohnung im Kroev an der Mosel verkaufen. Eine ortsansässige Maklerin sollte den Auftrag übernehmen, als sich jedoch Nachbar A meldete und Kaufinteresse bekundete. Da er als “heißer Kaufinteressent” aus dem direkten Umfeld kam, wurde der Maklerin der Vermittlungsauftrag wieder entzogen. Doch kurze Zeit später kam es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Nachbarn, was schließlich zur Aufgabe der gesamten Transaktion führte.
Ein weiterer Nachbar B bekundete Interesse, wollte die Wohnung jedoch nur als Investment nutzen und stellte weniger Ansprüche als der Vorgänger. Das Rentnerpaar wollte jedoch schon zurück ins Rheinland und musste die Wohnung vorher räumen, was zusätzliche Kosten verursachte. Allerdings kam es auch hier zu Unstimmigkeiten und das Rentnerpaar gab schließlich nach, um endlich einen verbindlichen Kaufvertrag beim Notar abschließen zu können.
Der beschriebene Vorgang ist kein Einzelfall. Immer wieder stören Nachbarn, denen man ein „gefühltes Vorkaufsrecht“ bei einer Immobilie einräumt. Meist geht es ums Geld und zusätzliche Vorteile, denn diese Nachbarn spüren sehr genau, dass sie als einziger Interessent in einer günstigen Verhandlungsposition sind.
Das Ziel sind möglichst viele (echte) Kaufinteressenten, denn nur so wird der bestmöglichste Verkaufspreis erzielt!
Kein Einzelfall: Störende Nachbarn beim Immobilienverkauf
Leider kommt es oft vor, dass Nachbarn sich bei einem Immobilienverkauf ein “gefühltes Vorkaufsrecht” einräumen und dadurch für Ärger sorgen. Ihr Hauptziel ist dabei oft, finanzielle Vorteile zu erlangen, da sie sich als einzig möglicher Interessent in einer starken Verhandlungsposition befinden.
Um den bestmöglichen Verkaufspreis zu erzielen, ist es jedoch wichtig, möglichst viele echte Kaufinteressenten zu finden!
Es ist ein bekanntes Problem: Es kommt immer wieder vor, dass Nachbarn, denen man ein “gefühltes Vorkaufsrecht” bei einer Immobilie einräumt, zum Störfaktor werden. Meist geht es dabei um Geld und zusätzliche Vorteile, da diese Nachbarn genau wissen, dass sie als einziger Interessent in einer günstigen Verhandlungsposition sind.
Das Ziel ist es, möglichst viele echte Kaufinteressenten zu finden, um den bestmöglichen Verkaufspreis zu erzielen.
Wie könnte man dieses Problem erfolgreicher angehen?
In den meisten Fällen erfahren Nachbarn frühzeitig, dass eine Verkaufsabsicht besteht und sind somit vor Beginn der Vermarktung informiert.
Wenn sich diese Nachbarn beim Eigentümer melden, sollte man dieses Interesse begrüßen. Allerdings sollte man unmissverständlich klarstellen, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt die eigentliche Vermarktung in Form von Anzeigen, Besichtigungen usw. beginnt und es keine Verzögerung geben wird.
Selbst wenn der Nachbar den Wunschpreis sofort akzeptiert, sollte dieser noch ein wenig zittern, dass nicht ein anderer Interessent mehr bietet. Einige Eigentümer haben jedoch Schwierigkeiten, dieses Vorgehen umzusetzen, da sie befürchten, die gute Beziehung zum Nachbarn zu gefährden. In solchen Fällen kann es sehr hilfreich sein, einen Makler zu beauftragen, da dieser als “höhere Instanz” agieren und vermitteln kann.
“Lieber Nachbar, ich würde mich sehr darüber freuen, wenn Sie unsere Immobilie kaufen würden. Allerdings habe ich bereits einen Makler beauftragt und in zwei Wochen startet die Vermarktung. Dann werden wir sehen, wie groß das Interesse an der Immobilie ist und welcher Preis erzielbar wäre. Danach können wir uns gerne mit dem Makler zusammensetzen.”
Gibt es einen Grund, warum der Nachbar die Immobilie zu einem Sonderpreis kaufen sollte? Wohl kaum, da der Nachbar spezielle Gründe hat, warum ihn gerade diese Wohnung oder dieses Haus reizt. Der Nachbar könnte sogar derjenige sein, der den höchsten Preis zahlt. Konkurrenz belebt das Geschäft – man muss diese aber auch zulassen.
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