Scheidung - Trennung

Was geschieht mit der aktuellen Finanzierung?

Immobilie – Scheidung – Verkauf – Finanzierung

Finanzierung - der Darlehensvertrag

Oftmals ist die Immobilie bei einer Scheidung noch nicht vollständig abbezahlt. Diejenigen, die den Darlehensvertrag unterschrieben haben, sind verantwortlich für die Bedienung des Immobilienkredits, was in den meisten Fällen beide Ehepartner betrifft.

Die finanzierende Bank verringert das Risiko eines Kreditausfalls, indem sie von beiden Ehepartnern eine Unterschrift auf dem Vertrag verlangt. Somit haften beide Partner für die gesamte Darlehenssumme bei der Bank.

Wenn die Immobilie vor Ablauf der Zinsbindung verkauft wird, aufgrund einer Scheidung, erhebt die Bank eine Gebühr in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung. Die Höhe dieser Entschädigung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Darlehenshöhe, der Laufzeit und den Konditionen wie dem Zinssatz. In der aktuellen Niedrigzinsphase, haben viele Häuslebauer lange Laufzeiten von über 15, 20 oder sogar 25 Jahren abgeschlossen. Daher ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt werden muss, wenn die Immobilie verkauft wird.

Wenn die Immobilie beiden Ehepartnern gehört, müssen sie sich über die weitere Verwendung der Immobilie einigen, wie z.B. Verkauf, Vermietung oder Auszahlung eines Partners.

In den meisten Fällen wird die gemeinsame Immobilie verkauft, da ein Partner alleine nicht in der Lage ist, die Finanzierung und den Unterhalt des Objektes zu stemmen oder weil die Immobilie für eine Person zu groß ist. Wenn ein Partner in der Lage ist, das Darlehen alleine zu bedienen, kann er die Immobilie als alleiniger Eigentümer übernehmen und seinen Ex-Partner auszahlen lassen. In diesem Fall muss mit der Bank vereinbart werden, dass der zweite Partner aus dem Darlehensvertrag entlassen wird. Dies wird jedoch nur akzeptiert, wenn anhand von Einkommensnachweisen ersichtlich ist, dass der ehemalige Partner in der Lage ist, den Kredit alleine zu begleichen.

Steuerliche Aspekte

Neben anderen Aspekten sollten getrennte Ehepaare auch steuerliche Aspekte berücksichtigen. Wenn das Ehepaar nur wenige Jahre in der gemeinsamen Wohnung oder dem Haus gelebt hat, kann beim Immobilienverkauf Spekulationssteuer anfallen. Um diese Steuer zu vermeiden, muss die Immobilie im Jahr des Verkaufs mindestens die beiden vorangegangenen Jahre von beiden Partnern bewohnt worden sein (§23 EStG). Wenn jedoch ein Partner bereits in dieser Phase ausgezogen ist und der andere alleine oder mit den Kindern in der Immobilie geblieben ist, kann bei einem späteren Verkauf Spekulationssteuer anfallen.

Immobilienmakler

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8. Oktober 2023/

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