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Immobilie – Scheidung – Verkauf – Grundbuch
Wenn Sie eine Immobilie besitzen, müssen Sie im Grundbuch eingetragen sein. Allerdings verstehen die meisten Hausbesitzer nicht, warum diese Einträge so wichtig sind. Fehlinformationen können verheerende Folgen haben. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, das Grundbuch zu verstehen und richtig zu nutzen, um später keine unangenehmen Überraschungen zu erleben. In unserer dreiteiligen Serie zum Thema Grundbuchauszug haben wir alles Wissenswerte für Sie zusammengefasst.
Stellen Sie sich vor: Ein frisch vermähltes Paar kauft eine Eigentumsimmobilie. Laut Gesetz müssen sich die neuen Eigentümer nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags auch im Grundbuch eintragen lassen. Aber wer wird als Hausbesitzer betrachtet, wenn es sich um ein Ehepaar handelt? Diese Eintragung wird insbesondere im Falle einer Scheidung von Bedeutung sein. Rechtsanwälte empfehlen in der Regel, dass sich beide Partner als Eigentümer eintragen lassen.
Eine gemeinsame Eintragung bedeutet jedoch nicht immer eine gleichmäßige Verteilung des Eigentums. In unserem Szenario hat die Ehefrau eine hohe Summe von ihren Großeltern geerbt, die zum größten Teil zur Finanzierung des Hauses genutzt wird. Ihr Ehemann beteiligt sich nur mit einem kleinen Beitrag. Trotzdem entscheiden sich beide dafür, zu gleichen Teilen als Besitzer im Grundbuch eingetragen zu werden. Zu diesem Zeitpunkt halten sie eine Scheidung für unmöglich.
Zwölf Jahre später ist es jedoch soweit. Die Ehe kriselt und es kommt zur Scheidung. Die Ehefrau möchte mit ihrer gemeinsamen Tochter im Eigenheim wohnen bleiben und dieses übernehmen. Ihr Ex-Partner soll als Besitzer aus dem Grundbuch ausgetragen werden. Obwohl sie beim Kauf des Hauses mehr gezahlt hat, stehen ihm nun 50 Prozent des Hauswertes zu.
Um den aktuellen Wert des Hauses zu ermitteln, beauftragen die beiden einen Gutachter. Der stellt fest, dass der Hauswert mittlerweile gestiegen ist. Der Wertausgleich, den die Frau ihrem Ex-Partner zahlen muss, ist dementsprechend hoch. Für die Ehefrau ist das sehr ärgerlich. Sie bereut, beim Hauskauf nicht auf unterschiedliche Eigentumsverhältnisse bestanden zu haben. Eine 2/3-Lösung wäre für sie am günstigsten ausgefallen. Denn auch wenn sie sich von vornherein als Alleineigentümerin hätte eintragen lassen, hätte sie ihrem Mann einen fünfzigprozentigen Zugewinnausgleich zahlen müssen. Einen Ehevertrag haben die beiden wie die meisten Paare in Deutschland nicht abgeschlossen.
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