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Der Bundesverband der Verbraucherzentralen warnt vor irreführenden Werbeschreiben von Nowenergy, Primastrom und Voxenergie. Diese Schreiben versprechen eine Preissenkung, führen jedoch bei Vertragsunterzeichnung zu neuen Verträgen mit deutlich höheren Preisen. Kunden, die solche Verträge abschließen, verlieren zudem die Möglichkeit, gegen ungerechtfertigte Preiserhöhungen in der Vergangenheit vorzugehen.
Die betroffenen Anbieter hatten in der Vergangenheit keine oder unwirksame Preisanpassungsklauseln in ihren Verträgen. Daher sind Preiserhöhungen im aktuellen Vertrag nicht zulässig. Es kann also nur der Preis verlangt werden, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart wurde. Die neuen Verträge, die per Werbeschreiben angeboten werden, enthalten jedoch Klauseln, die zukünftige Preiserhöhungen ermöglichen. Kunden, die solche Angebote annehmen, binden sich an hohe Preise und lange Vertragslaufzeiten, oft über 24 Monate.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen empfiehlt daher, bei derartigen Werbeschreiben vorsichtig zu sein und bestehende Verträge kritisch zu überprüfen, um sich gegen ungerechtfertigte Preiserhöhungen zur Wehr zu setzen. Gegen Primastrom und Voxenergie wurden Sammelklagen eingereicht, um gegen „wiederholte massive Preiserhöhungen“ vorzugehen. Mit Primastrom und Voxenergie konnte eine außergerichtliche Einigung erzielt werden, wodurch Kunden, die sich angeschlossen hatten, etwaige Guthaben zurückerhalten.
Quelle: verbaucherzentrale.de
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