![Immobilienmakler Duisburg Süd Makler](https://i0.wp.com/enes-yuece.de/wp-content/uploads/2024/07/Immobilienmakler-Duisburg-Sued-Makler.png?fit=740%2C740&ssl=1)
Nachbarschaftsstreit: Gleiches Recht für alle Heckenbesitzer, deren eigenen Gewächse ebenfalls die gesetzlich festgelegten Höhen überschreiten, können keine Kürzungsansprüche gegen ihre Nachbarn geltend machen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des…
Ab dem 1. Juli dürfen Vermieter die monatlichen Kosten für einen Kabel-TV-Anschluss nicht mehr auf ihre Mieter umlegen. Diese Regelung galt bisher für Mehrfamilienhäuser mit einem gemeinsamen Kabelanschluss. Die Abschaffung des “Nebenkostenprivilegs” erfolgte aufgrund einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes. Mieter haben nun die Möglichkeit, ihren eigenen Anbieter zu wählen. Vermieter haben ein Sonderkündigungsrecht für den TV-Bezugsvertrag. Dies wurde vom Portal “haufe.de” bekannt gegeben.
Die Verbraucherzentrale wies darauf hin, dass für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) spezielle Regelungen gelten. Obwohl es ein außerordentliches Kündigungsrecht für Gruppenverträge bis zum 30. Juni 2024 gibt, kann eine WEG beschließen, den Vertrag nicht zu kündigen. In diesem Fall müssen die Eigentümer weiterhin die Gebühren bezahlen, dürfen sie aber nicht mehr auf die Mieter umlegen.
Durch das bisherige Nebenkostenprivileg bei Kabelgebühren waren Mieter verpflichtet, die Kosten für Kabeldienste in Kollektivverträgen ihres Vermieters zu tragen, auch wenn sie diesen Dienst nicht nutzten. Nach der Gesetzesänderung haben sie nun die Freiheit, ihren Empfang selbst zu wählen und müssen nicht mehr für einen Fernsehempfang zahlen, den sie nicht nutzen. Sie können auf alternative Empfangswege umsteigen oder einen eigenen Vertrag mit einem Kabelanbieter abschließen.
Quellen: haufe.de/verbraucherzentrale.de/mietercheck.de
Kostenlose Immobilienbewertung in 3 Schritten
Blogs
Nachbarschaftsstreit: Gleiches Recht für alle Heckenbesitzer, deren eigenen Gewächse ebenfalls die gesetzlich festgelegten Höhen überschreiten, können keine Kürzungsansprüche gegen ihre Nachbarn geltend machen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des…
Wärmepumpe: Die vorherrschende Wahl im Neubau Im Jahr 2023 wurden 64,6 Prozent der neuen Wohngebäude in Deutschland als primäre Heizquelle mit Wärmepumpen ausgestattet. Dieser Anteil hat sich seit 2014 mehr…
Hausanbau: Tipps für eine erfolgreiche Planung Die Erweiterung eines Hauses mit einem Anbau bietet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten und steigert den Immobilienwert. Vor Baubeginn ist eine gründliche Planung unerlässlich, einschließlich der Entscheidung…
Immobilien: Was unverheiratete Paare beachten sollten Unverheiratete Paare, die gemeinsam Immobilien erwerben, besitzen nicht die gleichen rechtlichen Absicherungen wie Verheiratete. Daher ist es wichtig, rechtliche Vorsorgemaßnahmen zu treffen, um unerwartete…
Rasenpflege: Effektive Bewässerungsmethoden im Sommer und Winter Eine angemessene Bewässerung ist entscheidend für einen gesunden Rasen. Ideal ist es, den Rasen früh morgens oder spät abends zu bewässern, um die…
Beschlüsse ohne konkrete Zahlen weiterhin wirksam Der Bundesgerichtshof (BGH; V ZR 132/23) hat kürzlich entschieden, dass Beschlüsse zur Erhebung einer Sonderumlage auch dann gültig sind, wenn der genaue Betrag nicht…
Photovoltaik: Anlagen mit Speicher Photovoltaik-Anlagen mit Batteriespeicher erhöhen die Unabhängigkeit vom öffentlichen Stromnetz. Durch die Speicherung des tagsüber erzeugten Solarstroms können Nutzer einen Großteil ihres Energiebedarfs selbst decken. Dies senkt…
Fertighäuser: Vorteile und Nachteile Die Beliebtheit von Fertighäusern steigt stetig, da sie schnell gebaut werden können. Zudem bieten sie heutzutage individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. Bauherren können ihre persönlichen Vorlieben in das Design…
Investmentmarkt: Steigendes Interesse an Wohnimmobilien Investoren haben Pläne, in den kommenden drei Jahren 63,8 Milliarden Euro in den europäischen Wohnimmobiliensektor zu investieren. Fast die Hälfte der befragten Investoren (48 %)…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein. Sie erhalten einen Link, um ein neues Passwort per E-Mail zu erstellen.