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Ab dem 1. Juli dürfen Vermieter die monatlichen Kosten für einen Kabel-TV-Anschluss nicht mehr auf ihre Mieter umlegen. Diese Regelung galt bisher für Mehrfamilienhäuser mit einem gemeinsamen Kabelanschluss. Die Abschaffung des “Nebenkostenprivilegs” erfolgte aufgrund einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes. Mieter haben nun die Möglichkeit, ihren eigenen Anbieter zu wählen. Vermieter haben ein Sonderkündigungsrecht für den TV-Bezugsvertrag. Dies wurde vom Portal “haufe.de” bekannt gegeben.
Die Verbraucherzentrale wies darauf hin, dass für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) spezielle Regelungen gelten. Obwohl es ein außerordentliches Kündigungsrecht für Gruppenverträge bis zum 30. Juni 2024 gibt, kann eine WEG beschließen, den Vertrag nicht zu kündigen. In diesem Fall müssen die Eigentümer weiterhin die Gebühren bezahlen, dürfen sie aber nicht mehr auf die Mieter umlegen.
Durch das bisherige Nebenkostenprivileg bei Kabelgebühren waren Mieter verpflichtet, die Kosten für Kabeldienste in Kollektivverträgen ihres Vermieters zu tragen, auch wenn sie diesen Dienst nicht nutzten. Nach der Gesetzesänderung haben sie nun die Freiheit, ihren Empfang selbst zu wählen und müssen nicht mehr für einen Fernsehempfang zahlen, den sie nicht nutzen. Sie können auf alternative Empfangswege umsteigen oder einen eigenen Vertrag mit einem Kabelanbieter abschließen.
Quellen: haufe.de/verbraucherzentrale.de/mietercheck.de
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