Schönheitsreparaturen: Mieter trägt Beweislast Kürzlich hat der Bundesgerichtshof (BGH; VIII ZB 43/23) die Pflichten bezüglich Schönheitsreparaturen in Mietverhältnissen genauer festgelegt. Im Wesentlichen geht es darum, dass der Mieter durch vertragliche Klauseln die Verantwortung für Schönheitsreparaturen übernehmen kann, sofern die Wohnung bei Mietbeginn renoviert...
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